News / Archiv

News

Neue Regeln für Gefahrenguttransporte

LPA - Der Minister für Infrastrukturen und Transport, Pietro Lunardi, hat per Dekret die Anwendung des europäischen Vertrages zum Transport gefährlicher Güter (ADR) in der Version 2003 auch für Italien verfügt. Dies teilt das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport mit.

Das Dekret des Ministers trägt das Datum vom 20. Juni 2003. Der EU-Vertrag regelt den Transport gefährlicher Güter in Europa. Die Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren oder in Zusammenhang mit dem Transport lagern, sind ab sofort verpflichtet, die neuen Regeln anzuwenden. Auskunft über die neuen Regeln gibt der jeweilige Gefahrgutbeauftragte sowie das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport unter der Rufnummer 0471 414648.

bch

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap