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Kompromiss zu Privacy für Sanitätstaten
LPA - In der heiklen Frage der Nutzung der persönlichen Daten für das Gesundheitswesen ist ein Kompromiss zustandegekommen. Dieser trägt - wie man im Landesassessorat für Gesundheitswesen klarstellt - einerseits der Privacy und den entsprechenden Auflagen der Datenschutzbehörde Rechnung, ermöglicht es aber andererseits, bei der Behandlung von Patienten auf gesammelte Daten, d.h. auf einen elektronischen Sanitätsausweis, zurückgreifen zu dürfen.
Das Landesgesetz zum Nachtragshaushalt, was vor einer Woche im Landtag genehmigt worden ist, enthält unter anderem eine Norm, welche eine Bestimmung die des Neuordnungsgesetzes des Landesgesundheitsdienstes, die vor einigen Monaten von der Regierung vor dem Verfassungshof angefochten wurde, abschafft bzw. neu ordnet.Dem Landesrat für das Gesundheitswesen Otto Saurer ist es gelungen, so heißt es in einer Pressemitteilung des Landesassessorates für Gesundheitswesen, nach einem Gespräch mit den Vertretern der Datenschutzbehörde und mit der Unterstützung von Beratern sowie nach einem Informationsaustausch mit den betroffenen Berufskategorien, zu dieser Norm zu gelangen, die alle Schwierigkeiten beseitigt und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Betroffenen ermöglicht.Die Mitteilung der persönlichen Daten zwischen Organisationen in den Fällen innerhalb der Grenzen des Datenschutzgesetzes Nr. 675/96 wird nach technischen Standardmodalitäten erfolgen, welche von der Landesverwaltung mittels Verordnungen geregelt werden. Diese werden nach einer Konsultation zwischen den betroffenen Berufskategorien, nach einem Gutachten der Datenschutzbehörde und im Einvernehmen mit den Gewerkschaftsvertretern, den Ärzten für Allgemeinmedizin und den Kinderärzten freier Wahl für die Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, erlassen. Diese Arbeit mit verschiedenen Berufskategorien hat bereits angefangen und wird den Mitarbeitern und Fachkräften bei einem Treffen, welches in der Haselburg am kommenden 28. Juli stattfinden wird, vorgestellt.
In den Vorschlägen, welche der Datenschutzbehörde seitens der Landesverwaltung unterbreitet werden, wird die Verordnung zur Einführung eines elektronischen Sanitätsausweises enthalten sein. In seinen primären Zielen wird der Sanitätsausweise der Schlüssel für das Einverständnis und für den Zugang zu den persönlichen Daten sein. Diese Daten werden nicht im Ausweis selber enthalten sein. Somit eröffnet sich für die Bürger eine Möglichkeit, über ein informatisiertes und höchst wirksames System zur Unterstützung der eigenen Gesundheit zu verfügen.
Das Landesassessorat für das Gesundheitswesen wird in den nächsten Wochen die Bevölkerung über die kritischen Punkte und über die Erfolge der massiven Arbeit, die vor der Landesverwaltung steht, ständig informieren. Diese Arbeit stellt eine große Herausforderung dar, welche in der Dimension und Komplexität noch keinen Präzedenzfall auf nationaler und sogar europäischer Ebene hat.
VFkp