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Zusammenarbeit von Therapiegemeinschaften und Sozialdiensten bei Betreuung von Suchtabhängigen

LPA - Ein Vertragsmuster für die Zusammenarbeit der Sanitätsbetriebe mit den Einrichtungen, welche Suchtabhängige betreuen, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung vom Montag dieser Woche auf Antrag von Landesrat Otto Saurer genehmigt. Damit soll die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Therapien und die Qualität der Patientenbetreuung im allgemeinen verbessert werden.

Primäres Ziel der neuen Regelung ist es, die Sozialdienste des Landes bereits bei der Betreuung von Patienten in einer Therapiegemeinschaft mit einzubeziehen. Auch bei der Entwicklung der Maßnahmen, welche die soziale Wiedereingliederung und die Eingliederung in die Arbeitswelt von Drogen- und Alkoholabhängigen zum Ziel haben, sollen die betreffenden Einrichtungen und Therapiegemeinschaften künftig eng mit den zuständigen Sozialdiensten des Landes zusammenarbeiten.

"Diese Zusammenarbeit macht es möglich, künftig ganzheitlich und wirksam auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen zu können und somit die gesamte Qualität der Betreuung zu verbessern", erklärt Landesrat Saurer. Entwickelt wurde dieses Vertragsmuster der sozio-sanitären Integrationspolitik von einer Arbeitsgruppe, die sich aus Experten der Landesverwaltung, der Sanitätsbetriebe, der Sozialdienste und der privaten Einrichtungen zusammensetzte.

bch

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