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Mobilität der Religionslehrer zwischen den Regionen

Das Italienische Schulamt teilt mit, dass Religionslehrer bis zum 16. Mai um Versetzung in andere Regionen ansuchen können.

Das Italienische Schulamt hat das Rundschreiben veröffentlicht, in dem die Bestimmungen angeführt sind, laut denen katholischen Religionslehrer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag für das Schuljahr 2016/17 um Versetzung in andere Regionen oder Provinzen Italiens ansuchen können. Die Ansuchen können Religionslehrpersonen der Grund-, Mittel- und Oberschulen einriechen.

Weitere Informationen in italienischer Sprache sind unter folgendem Link abrufbar: www.provincia.bz.it/intendenza-scolastica/gestione-personale/2707.asp

me

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