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Leistungsorientierter Kollektivvertrag für Führungskräfte im öffentlichen Dienst unterzeichnet
LPA - Sehr zufrieden zeigt sich Personallandesrat Otto Saurer mit dem leistungsorientierten Kollektivvertrag für Führungskräfte im öffentlichen Dienst, der in diesen Tagen in Bozen unterzeichnet wurde. Saurer erwartet sich vom Vertrag eine "weitere Steigerung der Effizienz und der Leistungen der öffentlichen Verwaltung".
Der Vertrag wurde von Landesrat Otto Saurer gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertretern unterzeichnet. Der bereichsübergreifende Vertrag betrifft die Führungskräfte des Landes, der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften, der Altersheime, der Sanitätsbetriebe und des Institutes für sozialen Wohnbau. Der neue Vertrag sieht eine verstärkte Anbindung der Entlohnung an die von den Führungskräften jährlich erzielten Ergebnisse vor. „Dadurch soll eine weitere Steigerung der Effizienz und der Leistungen der öffentlichen Verwaltung in Südtirol erzielt werden“, schreibt Landesrat Saurer in einer Aussendung.Zwischen der einzelnen Führungskraft und der jeweiligen Verwaltung sind dementsprechend zu Beginn eines jeden Jahres die zu erreichenden Ergebnisse und Ziele zu vereinbaren. Am Ende des Jahres erfolgt die Beurteilung der Führungskräfte aufgrund der erzielten Ergebnisse. Von den erzielten Ergebnissen hängt die Höhe einer eigenen Ergebniszulage im Ausmaß von durchschnittlich 13 Prozent der jährlichen Funktionszulage ab. „Diese kann nun aufgrund der Beurteilung bis zu 16 Prozent variieren“, erklärt Saurer.
Um dem Grundsatz der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau auch in den Führungspositionen gerecht zu werden, wurden die Bestimmungen über den Wartestand und die Teilzeitbeschäftigung für die Führungskräfte neu geregelt. „Vor allem um den Frauen in Führungspositionen entgegenzukommen, ist nun eine Teilzeitbeschäftigung von 75 Prozent des vollen Stundenplanes bis zum achten Lebensjahr der Kinder möglich. Außerdem sollen auf Bereichsebene Arbeitszeitformen eingeführt werden, die es ermöglichen, die familiären und die mit dem Führungsauftrag verbundenen vorrangigen dienstlichen Erfordernisse aufeinander abzustimmen.
„Bei diesem Vertrag handelt es sich um den 35. Kollektivvertrag dieser Legislaturperiode, der mit den Sozialpartnern ausgehandelt und unterzeichnet werden konnte“, stellt Saurer mit Genugtuung fest. Die Sozialpartnerschaft habe somit in dieser Legislaturperiode besonders bewährt und gute Früchte getragen, so der Landesrat.
bch