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Methantanker zahlen drei Jahre keine Autosteuer

LPA - Wer Methangas tankt, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch seine Geldtasche. „Ab 6. August 2003 sind die Besitzer von Fahrzeugen, die mit Methan oder Flüssiggas (G.P.L.) betrieben werden für drei Jahre von der Landeskraftfahrzeugsteuer befreit“, so die erfreuliche Nachricht von Transport- und Finanzlandsrat Michele Di Puppo.

Die Landesregierung fördert die Nutzung des umweltfreundlichen Energieträgers Methan. „Jeder der ein mit Methan- oder Flüssiggasauto betriebenes Fahrzeug fährt, leistet einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und soll belohnt werden“, so Landesrat Di Puppo.
Alle Südtiroler Bürger, die sich ein methanbetriebenes Fahrzeug kaufen, werden drei Jahre lang keine Landeskraftfahrzeugsteuer bezahlen müssen. Die Befreiung von der Landeskraftfahrzeugsteuer gilt für drei Jahre ab der Anmeldung des Fahrzeugs oder dem Einbau der Methan- oder Flüssiggasanlage. Die reguläre Funktion der Anlagen muss über den Zulassungsschein nachgewiesen werden.


Weitere Informationen erteilt der Automobil Club Italien (ACI), Italienallee 19, in Bozen.
Interessierte können sich auch unter der Telefonnummer 199 72 72 72, der Faxnummer 199 12 15 15 oder unter der E-Mail-Adresse: infobollo@bolzano.aci.it informieren

SAN

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