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Aus der Sitzung der Landesarbeitskommission
LPA - Unter dem Vorsitz von Arbeitslandesrätin Luisa Gnecchi fand vergangene Woche im Palais Widmann die Sitzung der Landesarbeitskommission statt. Wichtigstes Thema dabei waren die Kriterien zur Feststellung der Arbeitlosigkeit.
Vergangene Woche tagte unter dem Vorsitz von Arbeitslandesrätin Luisa Gnecchi im Palais Widmann in Bozen die Landesarbeitskommission. Hellmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, berichtete, dass die einzelnen Regionen ermächtigt wurden, die Kriterien zur Festellung der Arbeitslosigkeit und den Verbleib in den Arbeitslosenlisten festzulegen sowie die Zumutbarkeitskriterien für die Annahme einer Arbeit zu erstellen. Sinn erläuterete die bisherige Arbeit der Unterkommission, die zu diesem Zwecke eingesetzt wurde.Wesentliche Neuerung dabei ist, dass künftig auch der Arbeitnehmer bzw. Arbeitslose nicht nur Recht auf Arbeitsvermittlung hat, sondern auch Pflichten erfüllen muss. So muss sich der arbeitslose Arbeitnehmer aktiv an der Arbeitssuche beteiligen. Die erklärte Arbeistlosigkeit wird in der Regel in einem Beratungsgespräch alle drei Monate überprüft.
Beim Treffen wurde zudem auch über den Bildungspass gesprochen. Ressortdirektor Konrad Walter berichtete über dessen Einführung. Ein entsprechender Entwurf wurde vorgelegt.
Gleichzeitig mit den Bildungspass wurde auch der Kompetenzenpass vorgestellt, der mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds entwickelt wurde.
lc
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