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Bahnhof Töll erhält neue Bestimmung

LPA - Das ehemalige Bahnhofsgelände auf der Töll geht einer neuen Bestimmung entgegen. Auf den Freiflächen sollen Parkplätze angelegt, die Räumlichkeiten Vereinen zur Verfügung stehen. Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung dem Vorschlag von Vermögenslandesrat Hans Berger und einem entsprechenden Vertrag mit der Gemeinde Partschins zugestimmt.

„Für den Betrieb der neuen Vinschger Bahn sind wesentlich weniger Räumlichkeiten notwendig, als in den alten Bahnhöfen zur Verfügung stehen“, erklärt dazu Landesrat Berger. Der Bahnhof Töll ist dafür ein typisches Beispiel: Die Zug- und Bushaltestelle wird in die Nähe der Töller Brücke errichtet, der alte Bahnhof entsprechend ausgemustert. „Für die Bahn wird im alten Bahnhof nur noch ein Technikraum eingerichtet, der Rest der Räumlichkeiten und die gesamte Freifläche werden für den Betrieb der Bahn nicht mehr benötigt“, so Berger.

Entsprechend groß war das Interesse der Gemeinde Partschins an einer Übernahme der Gebäude und Freiflächen. So sollen laut dem von der Gemeinde vorgelegten Nutzungskonzept südlich und östlich des Bahnhofsgebäudes öffentliche Parkplätze für Autos und Fahrräder entstehen. Das Areal westlich der Remise wird dagegen als öffentliches Grün genutzt.

Die Bahnhofsgebäude selbst sollen laut dem von der Landesregierung genehmigten Vertrag von der Gemeinde an Vereine weiter vermietet werden, die im Gegenzug die Renovierung der Gebäude und des alten Wasserturmes übernehmen sollen. „Alle Arbeiten an den Gebäuden haben dabei selbstverständlich in Absprache mit dem Landesdenkmalamt zu erfolgen“, erklärt Landesrat Berger. Auch für die Außengestaltung und die Farbe der Baulichkeiten gibt es genaue Vorgaben: „Wir schreiben hier vor, dass der Bahnhof nach dem Modell von jenem in Spondinig gestaltet wird“, so Berger.

Zur Verfügung gestellt wird der Bahnhof der Gemeinde im Konzessionswege. „Wir sind uns dabei durchaus bewusst, dass einiges an Arbeiten und Investitionen getätigt werden muss“, so Berger. Um einen entsprechenden Anreiz zu schaffen, ist die Laufzeit des Konzessionsvertrages entsprechend lang gewählt. „Wir stellen das Areal samt Gebäuden der Gemeinde für die Dauer von 30 Jahren zur Verfügung“, so Landesrat Hans Berger.

bch

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