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Aspiag-Baukonzession: Annullierungsverfahren wird eingeleitet

Die Landesregierung hat beschlossen, das Annullierungsverfahren für die Variantebaukonzession einzuleiten, welche die Gemeinde Bozen der Aspiag erteilt hat.

Die Bauermächtigung, mit der die Gemeinde Bozen Anpassungen am Gewerbegebäudes der Aspiag in der Buozzistraße genehmigt hatte, ist nicht rechtskonform. Diesen Standpunkt vertritt die Landesregierung, nachdem drei Parteien, darunter der Dienstleistungsverband Südtirol, gegen die Baugenehmigung Rekurs eingereicht hatten.

Die Landesregierung stützt sich dabei auf gleich drei Gutachten, jenes des Landesbeirats für Natur, Landschaft und Raumentwicklung, jenes des Landesamtes für Landschaftsplanung und schließlich jenes der eigenen Rechtsabteilung. Demnach waren die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung nicht gegeben. Es fehlte die Änderung der Zweckbestimmung. Daher hat die Landesregierung heute (20. September) die Einleitung des Annullierungsverfahrens bei Aussetzung der Bauarbeiten beschlossen und damit auch dem Rekurs des Dienstleistungsverbands Südtirol stattgegeben.  

jw

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