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Hochschulförderung: Richtlinien zur Förderung des Mensadienstes

Im Rahmen der Hochschulförderung kann die Landesregierung künftig auch den Mensadienst bezuschussen. Die Richtlinien dafür hat sie heute festgelegt.

Die Landesregierung hat heute erstmals „Richtlinien und Modalitäten zur Förderung von Mensadiensten für Studierende“ festgelegt. Demnach können künftig Körperschaften und Vereinigungen ohne Gewinnabsichten, die an einem Universitätsstandort in Südtirol Mensadienste anbieten, Zuschüsse für die Verpflegung der Studierenden erhalten. Vorausgesetzt wird, dass am Uni-Standort nicht bereits ein Mensadienst in Betrieb ist.

In ihren Richtlinien gibt die Landesregierung die Gesamtkosten je Mahlzeit vor und legt fest, wie viel davon die Studierenden aus eigener Tasche bezahlen. So liegt die Preisvorgabe für ein vollständiges Menü mit Vor-, Haupt- und Nachspeise sowie zwei Beilagen bei 9,80 Euro, wovon der Studierende 4,33 Euro bezahlt. Der Landeszuschuss für den Mensadienst liegt in diesem Falle bei 5,47 Euro. Körperschaften und Vereinigungen müssen bis zum 31. August eines jeden Jahres im Landesamt für Hochschulförderung um diese Förderung ansuchen. 

Damit hat die Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, den Mensadienst auch dort zu garantieren, wo keine Landeseinrichtung in angemessener Nähe zur Universität zur Verfügung steht. 

jw

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