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Österreichischer Versöhnungsfonds: Ansuchen innerhalb 31. Dezember 2003
LPA - Österreich hat vor drei Jahren einen Versöhnungsfonds als Zeichen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geschaffen. Anspruch auf diese freiwilligen Leistungen der Republik Österreich haben ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter/-innen, die auf österreichischem Territorium im Einsatz waren. Die entsprechenden Ansuchen sind innerhalb 31. Dezember 2003 direkt an den Fonds zu richten. Auf diesen Termin weist Südtirols Landeshauptmann auf Ersuchen des Versöhnungsfonds-Kuratoriums die Gemeinden, Altersheime und Patronate in einem Rundschreiben hin.
Auch Südtiroler haben in der Zeit des Nationalsozialismus auf dem Gebiet des heutigen Österreichs Zwangsarbeit in Industrie und Landwirtschaft, Sklavenarbeit in den Konzentrationslager oder als politisch Verfolgte Arbeitseinsatz geleistet. Auch ihnen stehen somit die Geldbeträge zu, zu deren Auszahlung sich Österreich als Akt symbolischer Wiedergutmachung verpflichtet hat. Unabhängig von der Einsatzdauer sind das 7.630 Euro für Sklavenarbeit, 2.545 Euro für Zwangsarbeit in der Industrie und 1.453 Euro für Zusatzarbeit in der Landwirtschaft. Darauf weist Südtirols Landeshauptmann in einem Rundschreiben hin, das er auf Ersuchen des Kuratoriums an alle Südtiroler Gemeinden, Altersheime und Patronate gesandt hat. Demnach kann um die Beträge bis spätestens 31. Dezember 2003 angesucht werden. Auch Erben können Entschädigung Ansuchen einreichen, sofern der Leistungsberechtigte nach dem 15. Februar 2000 verstorben ist. Die Gesuche sind direkt an den Österreichischen Versöhnungsfonds, Postfach 44 in 1011 Wien zu richten, wo unter den Rufnummern 43-1-5136016-0 und 43-1-5136016-15 oder die E-Mail: Info@versoehnungsfonds.at auch Auskünfte erteilt werden. Weitere Informationen finden sich auch auf der Fonds-Homepage unter www.versoehnungsfonds.at. In der Landesverwaltung ist die Abteilung 7 - Örtliche Körperschaften Anlauf- und Auskunftsstelle. Ansprechpartner sind Abteilungsleiter Siegfried Rainer (Ruf 0471 41110 - Fax 0471 411109) und Esther Neulichedl (Ruf 0471 411130) . Unter der Netzanschrift www.provinz.bz.it sind die Antragsformulare im Bürgernetz zu finden; außerdem liegen diese in den Gemeinden und bei den Patronaten auf.Mehr als eine Million Ausländer wurden vom Nazi-Regime auf österreichischem Territorium zur Arbeit gezwungen. Zu Beginn des Jahres 2000 begannen in Österreich die Bemühungen um eine eigene symbolische Wiedergutmachung. Innerhalb von fünf Monaten verabschiedete der Nationalrat das Gesetz zur Errichtung des sechs Milliarden Schillinge umfassenden Versöhnungsfonds, das am 27. November in Kraft trat. Der Österreichische Versöhnungsfonds erbringt Leistungen an Sklaven- und Zwangsarbeiter in Wirtschaft und öffentlichen Diensten sowie in Landwirtschaft und persönlichen Dienstleistungen. Leistungsberechtigt sind Personen, die deportiert wurden, oder denen nach ihrer freiwilligen Ankunft die Rückkehr in ihr Heimatland verweigert wurde, und die unter schlechten Lebensbedingungen und im Falle der Zwangsarbeiter in der Industrie unter haftähnlicher Unterbringung oder ähnlichen Freiheitsbeschränkungen, oder im Falle der Zwangsarbeit in der Landwirtschaft unter Einschränkung der persönlichen Rechte oder besonders strengen Disziplinärmaßnahmen zu leiden hatten.
Das Kuratorium des Versöhnungsfonds unter dem Vorsitz von Kanzler Wolfgang Schüssel wurde am 20. Dezember 2000 in Wien konstituiert. Dabei wurde Botschafter Ludwig Steiner zum Vorsitzenden des fünfköpfigen Komitees bestellt, das Entscheidungsorgan für jene Angelegenheiten des Fonds ist, die ihm vom Kuratorium übertragen werden. Generalsekretär ist Richard Wotava.
jw
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