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Schulpersonal: Eintragung in Rangordnung heuer bis 28. Februar

Die Frist für die Eintragung in die Rangordnung für die befristete Aufnahme von Lehrpersonen läuft dieses Jahr bereits am 28. Februar ab.

Das Amt für Personalaufnahme des Landes weist darauf hin, dass Interessierte, die sich für das Schuljahr 2017/2018 um eine Beauftragung als Lehrperson an den berufsbildenden Schulen und an den Musikschulen oder für das Berufsbild Sozialpädagoge/Sozialpädagogin bzw. Mitarbeiter/-in für Integration bewerben möchte, dieses Jahr nur mehr bis 28. Februar 2017, 12 Uhr, Zeit haben, um die Eintragung in die Rangordnungen zu beantragen (in den vergangenen Jahren war der Termin Ende März).

Die Ansuchen können persönlich beim Landesamt für Personalaufnahme, Rittner Straße 13, Bozen oder per Post mittels Einschreiben, sowie an die PEC-Adresse personalaufnahme.assunzionipersonale@pec.prov.bz.it und die Mail-Adresse personalaufnahme@provinz.bz.it gesendet werden.

Die Gesuchsformulare und die Zugangsvoraussetzungen finden sich im Internet unter folgender Adresse: www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/aufnahme-rangordnung.asp, Informationen: Tel. 0471 412244.

me

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