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Landesgesetz Nr. 2 heute im Amtsblatt, morgen in Kraft

Das Landesgesetz "Außeretatmäßige Verbindlichkeit und andere Bestimmungen" wurde heute (11. April) im Amtsblatt veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.

Als Landesgesetz Nr. 2 waren die Außeretatmäßige Verbindlichkeit und andere Bestimmungen am 7. April vom Landtag genehmigt und am selben Tag vom Landeshauptmann ausgefertigt worden. Heute wurde der Gesetzestext im Amtsblatt der Region Nr. 15, Beiblatt Nr. 4, veröffentlicht.  

Schwierigkeiten bei der Anwendung der neuen Buchhaltungsregeln machen es derzeit noch notwendig, dass verschiedene, auch kleinere Ausgaben der Verwaltung per Gesetz genehmigt werden müssen. Zudem beinhaltet das neue Gesetz Bestimmungen zu den Dienstleistungen in den Gewerbezonen, zur Wohnbauförderung zum Lehrpersonal und zur Landespresseagentur. 

Das Gesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung, also am morgigen 12. April, in Kraft.

jw

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