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Trockenschäden: Gesuchsvordrucke werden verteilt
LPA - In den kommenden Tagen werden Mitarbeiter der Landesabteilung Landwirtschaft zusammen mit den örtlichen Vertretern des Bauernbundes in ganz Südtirol unterwegs sein. Im Gepäck haben sie die Vordrucke für jene Gesuche, mit denen die Bauern um Beihilfen für die Trockenschäden des vergangenen Sommers ansuchen können. Außerdem ist es möglich, Milchquotenkürzungen aufgrund zu geringer Anlieferung mit einem entsprechenden Ansuchen zu verhindern.
Wie der Landwirtschaftslandesrat mitteilt, können all jene Bauern um Beihilfe wegen der Trockenschäden ansuchen, deren Betrieb einen Mindestschaden von 35 Prozent zu verzeichnen hat. Zu beachten ist, dass dieser Ausfall nicht allein auf die Grünlandernte berechnet wird, sondern auf das Gesamteinkommen aus allen Kulturen eines landwirtschaftlichen Betriebes. Als weitere Voraussetzung gelten, dass am Hof Vieh gehalten und ein eventueller Beitrag zur Aufstockung der Futtergrundlage verwendet wird. Die Ausgaben für letzteres werden ab 1. Juni dieses Jahres anerkannt.Die Termine vor Ort dienen in erster Linie der Information und der Verteilung der Gesuchsvordrucke, so der Landwirtschaftslandesrat. Letztere wurden so einfach wie möglich gehalten: Wie der Landesrat für Landwirtschaft erklärt, wurden eine Reihe von Daten der Betriebe bereits in die Vordrucke übernommen, sodass die Bauern diese nur noch genauestens kontrollieren und die fehlenden Daten ergänzen müssen. Die Gesuche müssen bis 1. Dezember 2003 bei der Abteilung Landwirtschaft eingereicht werden.
Alle Vor-Ort-Termine sind im Anhang an die Mitteilung sowie auf den Internetseiten der Abteilung Landwirtschaft unter www.provinz.bz.it/landwirtschaft zu finden. Jene Bauern, die an diesen Terminen nicht erscheinen, erhalten die Vordrucke ab 27. Oktober bis einschließlich 1. Dezember direkt bei den Bezirksämtern der Abteilung Landwirtschaft.
Im Rahmen der Vor-Ort-Termine werden auch Ansuchen entgegen genommen, mit denen die Bauern Kürzungen der Milchquoten aufgrund von Minderanlieferungen, d.h. weniger als 70 Prozent der zugeteilten Quote im Milchwirtschaftsjahr 2003/2004, verhindern können. Solche Ansuchen können unabhängig von jenen der Trockenschäden gestellt werden.
SAN