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Neuerungen bei der ergänzenden Sozialvorsorge

Bei den kürzlich von der Region übernommenen Befugnissen der ergänzenden Sozialvorsorge hat die Landesregierung die Beiträge für bäuerliche Betriebe geändert.

Genehmigt hat die Landesregierung gestern (9. Mai) auf Vorschlag von Landesrätin Martha Stocker die Verordnung über die Verwaltungsverfahren. Darin hat sie festgelegt, dass das Anrecht auf einen Zuschuss für die Rentenversicherung künftig nur mehr für Bauernbetriebe in besonders ungünstiger Lage gelten soll. Sonderregelungen  für Weinbaubetriebe in Steillage sind nicht mehr vorgesehen.

Die Beitragsmöglichkeiten in Bezug auf die Maßnahmen zugunsten der Bauern, Halb- und Teilpächter (ehemaliger "Beitrag für junge Bauern") wurden ebenfalls abgeändert: Hier gilt nun ein höheres Alterslimit. Die Beiträge werden für maximal zehn Jahre gewährt. Bei der Berechnung werden die einzelnen Zeiträume summiert, in denen der Beitrag bezogen wurde.

Neuerungen gibt es auch bei Stichprobenkontrollen in Zusammenhang mit den gewährten Beiträgen: Diese werden nach dem Zufallsprinzip an wenigstens sechs Prozent der angenommenen Anträge durchgeführt.

Die Landesagentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE hat künftig auch die Möglichkeit, Auszahlungen oder die Eintreibung von nicht zustehenden Beträgen mittels Verrechnung durch die Beträge auszugleichen, die Beitragsempfängern zukünftig zustehen. 

Um in Zusammenhang mit Zuschüssen zur Rentenabsicherung von Erziehungs- und Pflegezeiten zukünftig einen effizienteren Ablauf der Verfahren gewährleisten zu können, wurden überdies die Termine für die freiwilligen Beiträge und jene für die Pflichtbeiträge vereinheitlicht. 

LPA

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