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Stellungnahme des Gesundheitslandesrates zum Berufsbild der Krankenpfleger
LPA - Zu verschiedenen Medienberichten über das Berufsbild der Krankenpfleger in Südtirol in den vergangenen Tagen nimmt der Gesundheitslandesrat in einer Aussendung Stellung. Der in Südtirol geltende Kollektivvertrag und die Ausbildung für die Krankenpfleger würden dem neu definierten Berufsbild sehr wohl gerecht und berücksichtigen auch die höhere Qualifikation und Verantwortung der Krankenpfleger, stellt der Landesrat klar.
In den Medien wurden in den vergangenen Tagen vor allem die Gehälter der Krankenpfleger angeprangert, die im Vergleich zur Qualifikation und der Verantwortung, welche das Berufsbild der Krankenpfleger beinhalte, nicht gerechtfertigt seien. Seit der staatlichen Reform der Ausbildung des diplomierten Krankenpflegerpersonals im Jahr 1992 werde für die Zulassung zum Beruf des Krankenpflegers das Reifediplom einer fünfjährigen Oberschule verlangt. Daher habe die Landesverwaltung 1993 die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe "Claudiana" gesetzlich errichtet, wo im Herbst 1996 mit den ersten Ausbildungslehrgängen in Krankenpflege begonnen wurde.Der Abschluss an den dreijährigen Fachhochschullehrgängen an der "Claudiana" berechtigen zur Berufsausbildung in allen Länder der europäischen Gemeinschaft. Außerdem werde den Absolventen ein Laureatsdiplom der jeweiligen Universität verliehen, das zum Weiterstudium berechtigt.
Der Landesrat bestätigt, dass das Berufsbild des Krankenpflegers in den letzten Jahren einen großen Wandel erfahren habe. Die Pflegepersonen erhielten in der Ausübung ihres Berufes mehr Handlungs- und Führungsverantwortung. Aufgrund dieser neuen Rahmenbedingungen würden sämtliche Krankenpfleger gemäß dem neuem Kollektivvertrag aus dem Jahr 2001 in die VII. Gehaltsebene eingestuft. Diese sei dem Personal vorbehalten, welches über die Matura hinaus ein mindestens zweijähriges Universitätsstudium nachweisen kann. Damit werde der neuen beruflichen Rolle kollektivvertraglich Rechnung getragen, betont der Landesrat.
Die Berufsgruppe werde verstärkt in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen. In allen Sanitätsbetrieben seien mit einem Landesgesetz aus dem Jahr 2001 die Pflegedirektionen errichtet und so großer Handlungsautonomie und Führungsverantwortung Rechnung getragen worden. Südtirol sei somit eine der ersten Provinzen Italiens, die diese wichtige Organisationserneuerung eingeführt habe.
Wenige hätten am Anfang die Notwendigkeit und die Bedeutung eines derartigen Veränderungsprozesses innerhalb der Sanitätsbetriebe verstanden. Wie es bei jeder Veränderung geschehe, war eine lange Zeit des Diskutierens und der Auseinandersetzung notwendig, um den Gedanken reifen zu lassen und die Verantwortlichen und Mitarbeiter von der Idee und ihrer Realisierbarkeit und Wirksamkeit zu überzeugen, erklärt der Landesrat.
Erst vor kurzem seien neuen Leitlinien auf Landesebene erarbeitet worden, um die Rolle des Pflegedienstes in den Betrieben zu fördern und zu festigen. Dieser Prozess wurde durch die Ausbildung in Management der zukünftigen Pflegedirektoren und Pflegedienstleiter in Zusammenarbeit mit der Universität Bocconi von Mailand und der Universität von Birmingham begleitet. 31 Mitarbeiter des Pflegepersonals und des sanitätstechnischen Personals haben diese zweijährige Ausbildung in Management abgeschlossen. Im Mittelpunkt auch all unserer Bemühungen und Bezugspunkt für das Handeln des Landes im Gesundheitswesen - sei es auf politischer wie auf der operativen Ebene - stehe jedoch immer der Mensch, der als Patient und Bürger unsere Dienste in Anspruch nehme, unterstreicht der Landesrat.
Angesichts der Tatsache, dass sowohl der Kollektivvertrag als auch die neuen Organisationsmodelle im Bereich des Pflegedienstes, so wie die Ausbildung dem „neuen“ Berufsbild der Krankenpfleger immer sehr wohl Rechnung tragen, müssten die wirklichen Hintergründe für den für den morgigen Freitag geplanten Fackelumzug näher erklärt werden. Die Organisatoren dieser Aktion müssten zur Kenntnis nehmen, dass bereits der Kollektivvertrag aus dem Jahr 2001 die höhere Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt habe. In seiner Aussendung weist der Landesrat auch den Vorwurf zurück, dass bestimmte Vorschläge nicht einmal zur Sprache gekommen seien. Tatsache sei vielmehr, dass der neue Bereichvertrag derzeit in Verhandlung ist und bereits zu einigen konkreten Ergebnisse geführt hat. Verwunderlich sei die etwas undifferenzierte Kritik an der Ausbildungsqualität ausländischer Pflegekräfte, die das Land brauche und die auch gute Arbeit leisten würden. Eine gewisse Anlernzeit sei dabei natürlich notwendig, betont der Landesrat. Schließlich zeigt sich der Gesundheitslandesrat überzeugt, dass die konkrete Arbeit und der Dialog am Verhandlungstisch gemeinsam mit den Gewerkschaftspartnern eher zu zufrieden stellenden Ergebnisse führen würden als solch „Aufsehen erregende“ Aktionen wie der geplante Fackelzug.
bch