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Treibstoffspesen-Rückvergütung 2003 für Transportunternehmen

LPA - Transportunternehmen können auch in diesem Jahr um Rückerstattung eines Steueranteils der Treibstoffspesen für das Jahr 2003 ansuchen. Das entsprechende Gesetzesdekret wurde nun im staatlichen Gesetzesanzeiger veröffentlicht, worauf das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport hinweist. Die Höhe des Rückerstattungsbetrages steht allerdings noch nicht fest.

Transportunternehmen und Frächter können um Rückerstattung des Steueranteils der Treibstoffkosten für das Jahr 2003 ansuchen. Das entsprechende Gesetzesdekret (vom 30. September 2003, Nr. 269) wurde nun im staatlichen Gesetzesanzeiger (vom 2. Oktober 2003, Nr. 229) veröffentlicht. Darauf weist das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport hin. Die genaue Höhe des Rückerstattungsbetrages wird in der Folge mit einem weiteren Dekret des Ministers für Wirtschaft und Finanzen festgelegt, das bis Ende Jänner 2004 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht werden wird. Bei der Festlegung des Betrages wird den Preisschwankungen Rechnung getragen, die im Verlauf des Jahres 2003 erhoben wurden.
Die Anträge um Rückerstattung müssen beim Technischen Finanzamt der Agentur der Zollämter in Bozen, Galilei Strasse, 4/C in Bozen, bis spätestens 31. März 2004 eingereicht werden. Dabei müssen sich die Anträge auf die gesamte, im Jahr 2003 verwendete Treibstoffmenge beziehen, und nicht mehr - wie in der Vergangenheit - auf einzelne Semester.

jw

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