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LH-Genugtuung über Verfassungsgerichtshof-Urteil

LPA - Mit Genugtuung hat der Landeshauptmann heute die Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichtshofes, der dem Land Südtirol in drei wichtigen Punkten des Landesrundfunkgesetzes recht gegeben hat, zur Kenntnis genommen.

Unmittelbar nach der Verabschiedung durch den Südtiroler Landtag im März 2002 hatte die römische Regierung das neugefasste Landesrundfunkgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof beeinsprucht. Vor allem inbezug auf den Umsetzerplan, inbezug auf die Bestellung des Vorstandes des Rundfunkbeirates und auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der TV-Sendung "Südtirol heute" hatte die Regierung ihre Einwände vorzubringen, mit ähnlichen Argumenten, wie sie bereits vorher von den Oppositionsparteien im Südtiroler Landtag vorgebracht worden waren.

Diesem Regierungsrekurs hatte sich die Südtiroler Landesregierung daraufhin widersetzt, mit Erfolg, wie die nunmehr bekanntgewordene Entscheidung des obersten italienischen Richterrates beweist. Besonders erfreut zeigte sich der Landeshauptmann heute in einer ersten Reaktion über die am 2. Oktober in Rom getroffene Entscheidung. Dass der Verfassungsgerichtshof in allen wichtigen Punkten die Einwände des Ministerratspräsidiums als "nicht begründet" ansieht, bekräfigte abermals den Rechtsstandpunkt des Landes in dem wichtigen Bereich  der Telekommunikation, so der Landeshauptmann. Somit kann die Landesregierung, wie im Landesgesetz Nr. 6 vom 18. März 2002 vorgesehen, den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Landesrundfunkbeirates bestellen, den Umsetzerplan in Abstimmung mit den Landschaftsschutzerfordernissen selber erstellen und die TV-Sendung "Südtirol heute" als wichtiges grenzüberschreitendes Informationsprojekt weiterführen.

VFkp

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