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LH - Einspruch gegen AN - Gesetzesentwurf
LPA - Mit Verwunderung hat der Landeshauptmann heute die Meldung aufgenommen, wonach zwei AN - Parlamentarier auf Betreiben von lokalen Parteigängern im römischen Parlament heute einen Gesetzesantrag zur Aufhebung der Vier-Jahresklausel für das Wahlrecht bei Landtags- und Gemeindewahlen in Südtirol eingebracht haben.
Alleanza Nazionale sei gerade in letzter Zeit - so der Landeshauptmann in einer ersten Reaktion - bemüht gewesen, sich zum "Paket" und zum Autonomiestatut zu bekennen, mit dem Fernziel, als Koalitionspartner in der Südtiroler Landesregierung hoffähig zu werden. Wenn nun in Rom mit einem Gesetzesantrag versucht werde, eine der wichtigen Schutzbestimmungen der Südtirol-Autonomie außer Kraft zu setzen, so sei dies eindeutig im Widerspruch zu einer eventuellen politischen Mitverantwortung in der Landesregierung, welche den institutionellen Auftrag habe, die Autonomie zu verwalten und über die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu wachen.Zudem werde dieser Gesetzesentwurf - sollte er wirklich zur Behandlung im Parlament kommen - auch auf den Widerstand vonseiten der Schutzmacht Österreich stoßen. "Wir haben oft schon gesagt, dass wir bei jeder einseitigen Veränderung von wesentlichen Autonomiebestimmungen Österreich anrufen werden und wir würden dies sicher bei dem Versuch, die Ansässigkeitsklausel außer Kraft zu setzen, tun", so der Landeshauptmann wörtlich. Und Österreich würde sicher seiner Garanten-Verpflichtung sofort nachkommen.
VFkp