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Fischerprüfung: Anmeldungen noch bis zum 23. August

Die jährliche Fischerprüfung wird heuer in der Woche vom 23. bis zum 28. Oktober abgenommen; Anmeldungen dazu müssen zwei Monate vorher erfolgen.

Wer in Südtiroler Gewässern fischen will, muss neben der Fischereilizenz auch den Fischerschein haben, für den der positive Abschluss der Fischerprüfung erforderlich ist. Auf der Homepage des Amtes für Jagd und Fischerei befindet sich der überarbeitete Fragebogen mit genau 300 Fragen über allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Angeltechniken, Gesetzeskunde und den Bereich Lebensraum und Umwelt. Zusätzlich gilt es, fünf Fischarten, deren Schonzeit und Schonmaß anhand eines Bilderbogens zu bestimmen.

Das Gesuch um Zulassung zur Fischerprüfung ist bis Mittwoch, 23. August, an das Landesamt für Jagd und Fischerei im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen zu richten; auf dem vollständig ausgefüllten Gesuchformular ist eine Stempelmarke von 16 Euro aufzukleben. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist das Mindestalter von 14 Jahren, das spätestens am Tag der Prüfung erreicht wird.

Der Prüfungstermin für die einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen wird ausschließlich über die Website und an der Amtstafel bekannt gegeben; es werden keine Einladungsschreiben verschickt.

Weitere Informationen sind im Landesamt für Jagd und Fischerei unter den Telefonnummern 0471 415171 oder 0471 415172 erhältlich.

mac

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