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Studienbeihilfen und Rückerstattung der Studiengebühren

Ab 16. August können Studierende online um Studienbeihilfe und Rückerstattung der Studiengebühren ansuchen. Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2017.

Die Anträge für Studienbeihilfen für das Studienjahr 2017/2018 für das In- und Ausland sind ausschließlich online über den E-Government-Service unter https://forms.egov.bz.it/studienbeihilfe verfügbar. Die Ansuchen können ab Mittwoch, 16. August, bis Dienstag, 31. Oktober 2017 eingereicht werden.

Für den Zugang zu diesem Service benötigen die Studierenden die Bürgerkarte (Gesundheitskarte), die bei der Wohnsitz-Gemeinde zu aktivieren ist.

Die Wettbewerbsausschreibung sowie weitere Informationen sind auf der Homepage unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.

Im Vorjahr wurden insgesamt 4.909 Gesuche um Studienbeihilfe online eingereicht.

LPA

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