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Landtagswahlen - LH erklärt nochmals Wahlmodalitäten

LPA - Nur noch wenige Tage verbleiben bis zu den Landtagswahlen 2003: Der Landeshauptmann hat am heutigen Dienstagvormittag im Rahmen einer Pressekonferenz noch einmal detailliert den Ablauf der Wahlen erläutert und alle Wahlmodalitäten erklärt. Jeder Südtiroler und jede Südtirolerin solle genau darüber Bescheid wissen, wie die Wahlen am kommenden Sonntag ablaufen, betonte der Landeshauptmann.

Es sei von besonderer Wichtigkeit, dass die Bevölkerung in allen Details über die Landtagswahlen vom kommenden Sonntag Bescheid wisse. Auch wenige Tage vor den Wahlen gebe es noch verbreitet Unsicherheiten und falsche Informationen in der Bevölkerung. Nachfolgend die Daten, Fakten und Zahlen zu den Landtagswahlen, die der Landeshauptmann bei der heutigen Pressekonferenz erläutert hat:

372 Kandidatinnen und Kandidaten auf 13 Listen stellen sich der Wahl. Es gibt  
378.707 Wahlberechtigte, davon 194.029 Frauen und 184.678 Männer – aktuell nach jüngster Revision der Wahllisten. Bei den Wahlen im Jahr 1998 waren es 369.335 Wahlberechtigte.

481 Wahlsektionen werden in den 116 Gemeinden des Landes eingerichtet. Am meisten Sektionen haben die Städte Bozen (78), Meran (27), Brixen (21) und Leifers (17). Zusätzlich zu diesen „normalen“ Wahlsektionen gibt es fünf Sektionen in den Krankenhäusern, 14 Sonderwahlsitze sowie 29 Wahlsektions-Außenstellen für die Pflegeanstalten mit weniger als 200 Betten und für die Haftanstalten.

Nach der jüngsten Reform des Autonomiestatuts im Jahr 2001 handelt es sich um die ersten „echten“ Landtagswahlen. Bisher waren die gewählten Abgeordneten in erster Linie Mitglieder des Regionalrates der Region Trentino-Südtirol, die dann erst in einem zweiten Schritt die Landtage von Bozen und Trient bildeten. Nun ist es genau umgekehrt: Gewählt werden die Landtage von Bozen und Trient, die Mitglieder dieser beiden Gremien bilden zusammen den Regionalrat.

Diese Regelung bringt für die beiden Landesverwaltungen einiges an Mehrarbeit: Erstmals müssen die beiden Länder für die reguläre Vorbereitung und Durchführung des Wahlgangs sorgen, in Südtirol wurde die Landesabteilung für Zentrale Dienste mit dieser Aufgabe betraut. Die Aufbereitung der Daten für das Südtiroler Bürgernetz übernimmt die Südtiroler Informatik AG. Die Berichterstattung über die Landtagswahlen läuft über das Landespresseamt.

Die zentrale Wahlbehörde – bestehend aus den Richtern Josef Rössler (Präsident), Lorenza Pantozzi (Vizepräsidentin) und Tullio Joppi – hat die Listenzeichen und die Kandidatenlisten auf ihre Zulässigkeit geprüft und die Reihenfolge der Listenzeichen für die Listenzeichenplakate und die Stimmzettel ausgelost. Nach der Wahl ist die zentrale Wahlbehörde für die Proklamation der gewählten Kandidaten zuständig. Beschwerden und Reklamationen nach der Wahl sind nicht an die Wahlbehörde zu richten, sondern müssen über den Gerichtsweg eingereicht werden.

Mit der Abänderung des Autonomiestatuts im Jahr 2001 wurde auch die detaillierte Regelung des Wahlverfahrens an die beiden Länder übertragen. Im Trentino wurde im März dieses Jahres ein neues Wahlgesetz verabschiedet, in Südtirol läuft die Wahl im Wesentlichen nach dem herkömmlichen Modus ab. Der wichtigste Unterschied, der sich dadurch zwischen den beiden Ländern ergibt, betrifft die Wahl des Landeshauptmanns: Im Trentino wird dieser erstmals direkt von der Bevölkerung gewählt, in Südtirol ist dies weiterhin Aufgabe des Landtages. 

Zur Landtagswahl sind in Südtirol all jene zugelassen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in die Wählerlisten eingetragen sind, am Tag der Veröffentlichung des Wahlausschreibungsdekretes - also am 9. September 2003 - seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol ansässig sind und den größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre in Südtirol verbracht haben. Am Wahltag muss der Wähler zwischen 7 Uhr und 22 Uhr mit dem Wahlausweis und einem gültigen Personalausweis im Sektionswahlamt, das auf dem Wahlausweis angegeben ist, erscheinen. Wer keinen Wahlausweis besitzt, muss sich an die Wahlbehörde der jeweiligen Gemeinde wenden, die vom 21. bis zum 25. Oktober von 9 bis 19 Uhr, am Wahltag selbst von 7 bis 22 Uhr, geöffnet ist.

Auf dem Stimmzettel kreuzt der Wähler die von ihm gewählte Liste an und vergibt bis zu vier Vorzugsstimmen an Kandidaten, die für die angekreuzte Liste antreten. Angeben kann man den Nachnamen des Kandidaten, dessen Ordnungsnummer auf der Liste, wenn nötig auch den Vornamen. Die Personen, für die Vorzugsstimmen abgegeben werden, müssen unbedingt der angekreuzten Liste angehören, andernfalls ist die Vorzugsstimme unwirksam. 

Am Wahltag kann der Heimatferne in „seiner“ Südtiroler Gemeinde wie alle anderen Wahlberechtigten gegen Vorlage des Wahlausweises und eines Personalausweises seine Stimme abgeben. Mit dem abgestempelten Wahlausweis erhält der Wähler nach dem Wahlgang im jeweiligen Gemeindeamt eine pauschale Vergütung für die Anreise zur Wahl. Die Höhe dieses Beitrags ist vom Land abhängig, aus dem der Wähler angereist ist. Kommt er aus einem europäischen Land, so beträgt die Vergütung zwischen 77,74 und 206,58 Euro. Wer mit dem Schiff, dem Zug oder dem Flugzeug von außerhalb Europas zur Wahl nach Südtirol kommt, erhält gegen Vorlage des Fahrscheins die Hälfte der Reisekosten rückerstattet. 

Wer am Tag der Wahl in einem Krankenhaus oder einer Pflegeanstalt untergebracht ist, kann in jener Gemeinde wählen, in der sich die entsprechende Einrichtung befindet. Notwendig ist dafür eine schriftliche Erklärung an den Bürgermeister der betreffenden Gemeinde, dass man seine Stimme in der Pflegeanstalt abgeben will. Beim Wahlgang muss der Wähler sowohl seinen Wahlausweis als auch die Bestätigung des Bürgermeisters vorweisen. Ähnliches gilt für die Insassen von Gefängnissen: Auch sie können ihre Stimme am Wahltag in der betreffenden Strafanstalt abgeben, sofern eine entsprechende Willenserklärung und die Bestätigung des Bürgermeisters vorliegt.

Im Südtiroler Bürgernetz kann jeder Interessierte die Informationen rund um die Landtagswahlen vom 26. Oktober unter www.provinz.bz.it/wahlen im Detail nachlesen. Neben den einzelnen Listen und Kandidaten sind auf der Webseite, die in allen drei Landessprachen abrufbar ist, auch detaillierte Informationen zur Wahlgesetzgebung sowie die Ergebnisse der Südtiroler Ergebnisse der Regionalratswahlen 1998 zusammengefasst. Am Tag nach der Wahl werden im Südtiroler Bürgernetz auch die Ergebnisse der Wahlen – mit Vergleichen zu den Wahlen im Jahr 1998 - veröffentlicht.

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