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Altersgrenze für Bezieher von Invalidenrente erhöht

Renten an Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose werden ab 1. Jänner bis zur Altersgrenze von 66 Jahren und 7 Monaten ausgezahlt.

Mit 1. Jänner wird das Pensionsantrittsalter auf 66 Jahre und 7 Monate erhöht; bisher lag es bei 65 Jahren und 7 Monaten. Damit auch Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose ihre Invalidenrente ein Jahr länger beziehen können, bis sie dann die generelle Altersrente beziehen, hat die Landesregierung die Altersgrenze für Bezieher der Invalidenrente heute (14. November) entsprechend erhöht.

Die Zivilinvalidenrente beträgt derzeit 435 Euro im Monat. Durchschnittlich werden jeden Monat rund 4.830 Renten an Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose ausgezahlt. Im Jahr 2016 wurden insgesamt rund 28,3 Millionen Euro dafür ausgegeben. Der geschätzte Mehraufwand für das kommende Jahr liegt bei etwa 407.000 Euro.

ep

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