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Klarheit: Zweijährliches Retraining für Defibrillatorenbenutzung

Das zweijährliche Retraining für die Benutzung des Defibrillators bleibt Pflicht. Das hat das Gesundheitsministerium klargestellt.

Zweijährliches Retraining für Defibrillatorenbenutzung ist Pflicht

Ein Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 1. Februar 2018 stellt explizit klar, dass das zweijährliche Retraining für die Benutzung des Defibrillators außerhalb des Krankenhauses weiterhin verpflichtend ist. Das ist besonders für die Sportvereine relevant, da bei offiziellen Sportveranstaltungen eine Defibrillatorenpflicht besteht.

"Das Land Südtirol hat sich stark dafür eingesetzt, dass in allen Sportanlagen ein Defibrillator für den Herznotfall vorhanden ist und Personen anwesend sind, die in der Anwendung des oft lebensrettenden Defibrillators geschult sind", betont die Landesrätin für Gesundheit und Sport, Martha Stocker, "umso mehr war es uns wichtig, dass in Rom endlich Klarheit über die Pflicht zum Retraining geschaffen wurde, denn vor allem unsere Sportvereine waren verunsichert. Das zweijährliche Retraining ist ganz im Sinne einer höchstmöglichen Sicherheit, nicht nur im Sport."

Bezüglich des Retrainings hatte es Unklarheiten gegeben, weil ein Abkommen Staat-Regionen aus dem Jahr 2015 im Widerspruch zu zwei Ministerialdekreten aus den Jahren 2011 und 2013 von einer zeitlich unbegrenzten Benutzungsgenehmigung sprach. Nun stellt das Schreiben des Gesundheitsministeriums klar, dass dieses Abkommen ausgehend von den Dekreten zu interpretieren ist, denen es auch in der Hierarchie der Rechtsquellen untergeordnet ist.

LPA

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