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Neue Zugangsvoraussetzungen für das Lehrpersonal

Die Landesregierung hat heute die Zugangsvoraussetzungen für das Lehrpersonal neu geregelt. Drei Rangordnungen werden wieder geöffnet.

Um dem Lehrpersonal des Landes den Weg zum unbefristeten Arbeitsvertrag zu ebnen, hat die Landesregierung heute (6. Februar) neue Zugangsvoraussetzungen für verschiedene Fächer sowie die Öffnung einiger neuer Rangordnungen beschlossen. "Es geht darum, Stabilität, Sicherheit und längerfristige Perspektiven für das Personal zu schaffen", erläutert Personallandesrätin Waltraud Deeg, "unser Ziel ist nach wie vor die Einstufung aller befristet Eingestellten nach spätestens drei Jahren."

Der Beschluss ist eine von verschiedenen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die unbefristete Aufnahme des Lehrpersonals sowie der Mitarbeitenden im Bereich Kindergarten und Integration voranzutreiben und Direktberufungen künftig möglichst zu reduzieren. Aufgrund restriktiver Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in die Rangordnung war es in den letzten Jahren häufig zu Direktberufungen gekommen, speziell in den Berufsschulen.

Mit dem heutigen Beschluss wurden nun die Zugangsvoraussetzungen unter anderem an neue oder überholte Ausbildungswege angepasst, auch wurde beschlossen, drei neue Rangordnungen für die Fächer "EDV-Anwendungen", "Fachkunde und praktischer Unterricht für Ernährung und Hauswirtschaft" sowie "Fachkunde und praktischer Unterricht in Ernährungslehre" zu öffnen (für die deutsche Berufsbildung).

"Die Chance der Lehrpersonen dieser Fächer, sich in eine Rangordnung einzutragen und dadurch auch jene, eine unbefristete Stelle zu beziehen, wird dank der neuen Voraussetzungen nun deutlich verbessert", ist Landesrätin Deeg überzeugt.

LPA

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