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Schulpersonal: Eintragung in Rangordnung noch bis 28. Februar möglich

Noch bis zum 28. Februar kann um Eintragung in die Rangordnung für die befristete Aufnahme von Lehrpersonen angesucht werden.

Das Landesamt für Personalaufnahme weist darauf hin, dass Interessierte, die sich für das Schuljahr 2018/2019 um eine Beauftragung als Lehrperson an den berufsbildenden Schulen und an den Musikschulen oder für das Berufsbild des Sozialpädagogen oder eines Mitarbeitenden für Integration bewerben möchte, bis 28. Februar 2017 (12 Uhr) Zeit haben, um die Eintragung in die Rangordnungen zu beantragen.

Dabei gilt es, die überarbeiteten Zugangsvoraussetzungen der Landesberufsschulen zu beachten. Zudem weist das Amt für Personalaufnahme darauf hin, dass folgende Rangordnungen für das Lehrpersonal mit deutscher Unterrichtssprache geöffnet wurden: Fachkunde und praktischer Unterricht in Ernährungslehre, Fachkunde und praktischer Unterricht für Ernährung und Hauswirtschaft, EDV-Anwendungen. Was den Unterricht an den deutschen und ladinischen Musikschulen des Landes angeht, so wurden die Rangordnungen für Jazzpiano und elektronische Tasteninstrumente sowie für die Kapellmeisterausbildung für Eintragungen geöffnet.

Informationen:
www.provinz.bz.it/personal

LPA

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