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LH Durnwalder bei Ministerratssitzung in Rom: Neuerungen im Schulbereich
LPA - Zwei Gesetzesdekrete zu Neuerungen in der Schulordnung in den autonomen Provinzen Südtirol und Trient hat der Ministerrat heute Mittag in seiner Sitzung in Rom behandelt. Auch Landeshauptmann Luis Durnwalder hat, wie im Autonomiestatut vorgesehen, an der Sitzung teilgenommen. Die drei wichtigsten Punkte betreffen die Lehrprogramme, den Landeskollektivvertrag der Lehrer und die Aufträge für die Schulamtsleiter.
Als Entbürokratisierung und Beschleunigung wertet Landeshauptmann Durnwalder die Änderung bezüglich der Lehrprogramme. „Die Unterrichtsprogramme für die Südtiroler Schulen können künftig durch einen Beschluss der Landesregierung festgelegt werden“, erklärte der Landeshauptmann. Es muss also dafür nicht wie bisher ein entsprechendes Landesgesetz gemacht werden. Laut Landeshauptmann können die Programme so auch besser angepasst werden. Beim Festlegen der Lehrprogramme müssen aber die entsprechenden Richtlinien des Staates eingehalten werden, da sonst die Abschlüsse nicht anerkannt werden können.Eine weitere Neuerung betrifft die Verträge der Lehrer. Auch in diesem Bereich bekommt das Land mehr Selbstständigkeit. „Die staatlichen Kollektivverträge der Lehrer können nun in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht auf Landesebene angemessen integriert werden“, so der Landeshauptmann. Was den Landeskollektivvertrag betrifft, ist zwar das Gutachten des Unterrichtsministeriums einzuholen, dieses ist jedoch nicht mehr bindend. Bisher mussten die Kollektivverträge in Rom genehmigt werden.
Was die Aufträge der Schulamtsleiter anbelangt, so werden diese künftig nicht wie bisher auf unbestimmte Zeit vergeben. Genauso wie die Amtsdirektoren bleiben auch die Schulamtsleiter nur mehr fünf Jahre im Amt. “Das bedeutet, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, werden die Aufträge der Schulamtsleiter für fünf Jahre verlängert und nach fünf Jahren werden die Stellen wieder neu besetzt“ so Durnwalder.
Die neuen Regelungen werden voraussichtlich in einigen Wochen nach der Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsbestimmungen in Kraft treten.
SAN