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30. April: Landesämter geschlossen

Im Zusammenhang mit dem arbeitsfreien Tag der Arbeit am Dienstag, 1. Mai, bleiben die Landesämter am Montag, 30. April, geschlossen.

Am Fenstertag, Montag, 30. April, sind die Ämter und Dienststellen des Landes ebenso wie am Tag der Arbeit, Dienstag, 1. Mai, geschlossen. Für die Landesbediensteten ist dieser Tag ein Pflichturlaubstag. Die Dienstagssitzung der Landesregierung und somit auch die Pressekonferenz im Anschluss entfallen. Die Ämter und Dienststellen des Landes nehmen am Mittwoch, 2. Mai, ihren regulären Dienst mit den gewohnten Schalterstunden wieder auf. Die Landesregierung tritt am Dienstag, 8. Mai, zu ihrer nächsten Sitzung zusammen. 

Sowohl am Montag als auch am Tag der Arbeit werden alle wichtigen Dienste, wie etwa der Feuerwehrdienst, die Verkehrsmeldedienst, der Wetterdienst, der Forst- und der Straßendienst gewährleistet. 

 

jw

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