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Dienstvertrag mit Konzessionären für Personennahverkehr unterschrieben
LPA - Unter Dach und Fach sind seit dem heutigen Freitag die Dienstverträge zwischen 26 Konzessionären für den öffentlichen Personennahverkehr und dem Transportassessorat des Landes. Unter den Neuerungen sind die so genannte Mobilitätscharta, die bestimmte Dienste garantieren soll, sowie die Qualitäts- und Ordnungsstandards, die das Land den Konzessionären vorgibt.
Zwischen jedem der 26 Konzessionäre und dem Transportassessorat des Landes wurde, wie in den neuen Regelungen vorgesehen, ein Vertrag abgeschlossen. Die Verträge sind ab dem 1. Jänner 2004 für drei Jahre gültig. Danach können sie um weitere drei Jahre verlängert werden.Gegenüber den früheren Verträgen gibt es einige Neuerungen: Von einem unilateralen und von oben vorgegebenen System ist man zu einem privaten Vertragssystem übergegangen. Die Betreibergesellschaft und die Führungsgesellschaft stehen dabei in einer paritätischen Beziehung. Der Vertrag gibt die Rechte und Pflichten beider genau vor.
„Zu den Pflichten der Konzessionäre gehört es, die Standards ein zuhalten, die das Land im Sinne von Qualität und Regelmäßigkeit vorgegeben hat“, erläutert der amtierende Transportlandesrat Michele Di Puppo. „Ein Vorteil für die Bürger ist auch die so genannte Mobilitätscharta, die jeder Konzessionär ab dem 31. Dezember 2003 vorweisen muss“, so Di Puppo. Die Mobilitätscharta verpflichtet den Inhaber zu bestimmten Diensten.
Wenn es zu größeren Unregelmäßigkeiten kommt, sind Strafen hin bis zur sofortigen Auflösung des Vertrags vorgesehen.
SAN
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