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Unterhaltsvorschussleistungen ab 1. Januar 2004

LPA - Das jüngste Landesgesetz, das die Einführung von Unterhaltsvorschussleistungen zum Gegenstand hat, wird am 25. November im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es tritt - wie vom Gesetz selbst vorgesehen - mit Jahresbeginn 2004 in Kraft.

Ein letztes Gesetz hat der zwölfte Südtiroler Landtag vor den Neuwahlen im vergangenen Oktober genehmigt. Es ist das Landesgesetz, durch das "Unterhaltsvorschussleistungen zum Schutz von minderjährigen Kindern" eingeführt werden. Der Landtag hatte den Gesetzestext am 03. Oktober verabschiedet; als Landesgesetz Nr. 15 wird er nun am kommenden 25. November im Amtsblatt der Region Nr. 47 veröffentlicht. Das Gesetz tritt - wie im Gesetzestext vorgesehen - mit 01. Januar 2004 in Kraft. Auf der Grundlage dieses neuen Gesetzes kann die öffentliche Hand ab 2004 Beträge von monatlich bis zu 275 Euro für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes vorstrecken, wenn der zahlungspflichtige Elternteil seine Pflicht missachtet. Für die Annahme und die Bearbeitung der Ansuchen sind die Gemeinden beziehungsweise Bezirksgemeinschaften zuständig.

jw

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