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Rebpflanzungen fürs Jahr 2004 bis zum 1. Dezember melden

LPA - Rebpflanzungen, die im Jahre 2004 durchgeführt werden, sind wie in der EG-Verordnung Nr. 1493/99 vorgeschrieben, innerhalb 1. Dezember 2003 im Landesamt für Obst- und Weinbau in Bozen oder in den Bezirksämtern für Landwirtschaft zu melden. Gesuche um Gewährung eines Beitrags für den Bau einer Rebanlage sind ebenfalls innerhalb desselben Termins vorzulegen.

Normalerweise müssen die Rebpflanzungen für das darauf folgende Jahr bis zum 30. November gemeldet werden. Nachdem heuer der 30. November auf einen Sonntag fällt, können die Meldungen und Anträge noch am Montag, 1. Dezember 2003 im Landesamt für Obst- und Weinbau in Bozen sowie in den Bezirksämtern für Landwirtschaft hinterlegt werden. Die dazu erforderlichen rosafarbenen und gelben Vordrucke liegen im Landesamt für Obst- und Weinbau, Brennerstraße 6, in Bozen und in den Bezirksämtern für Landwirtschaft sowie beim Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau auf.
Für Pflanzungen von neuen Rebflächen ist ein Pflanzrecht erforderlich. Pflanzungen können nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Landesamts für Obst- und Weinbau vorgenommen werden.
Die termingerechte Meldung ist Voraussetzung für die Erteilung der Pflanzungsgenehmigung sowie für eine  nachfolgende Beitragsgewährung und gegebenenfalls auch für die Änderungen in der Weinbergrolle. Gesuche um Gewährung eines Beitrags für den Bau einer Rebanlage sind ebenfalls innerhalb 1. Dezember 2003 vorzulegen.
Um die notwendigen Änderungen in den Weinbergrollen vornehmen zu können, ist bei der Meldung der Wiederbepflanzungen auf exakte Flächenangabe der gerodeten und gepflanzten Sorten zu achten.

SAN

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