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Berufs- und Musikschulen: Um Eintragung in Rangordnung ansuchen!

Wer in die Rangordnungen des Lehrpersonals der Berufs- und Musikschulen eingetragen werden möchte, kann noch bis zum 28. Februar darum ansuchen.

Noch bis Donnerstag, 28. Februar 2019 (12 Uhr) kann in der Personalabteilung des Landes um Eintragung in die Rangordnungen des Lehrpersonals der berufsbildenden Schulen und der Musikschulen des Landes angesucht werden. Derselbe Termin gilt für die Eintragung in die Rangordnungen für Sozialpädagogen und Mitarbeitende für Integration. Das Landesamt für Personalaufnahme weist darauf hin, dass die Zugangsvoraussetzungen sowohl für die berufsbildenden Schulen als auch für die deutschen und ladinischen Musikschulen des Landes überarbeitet worden sind.

Informationen:
Berufsbildende Schulen
Musikschulen
Integrationsmitarbeitende

LPA

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