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Beiträge im Gesundheitsbereich: Ansuchen bis 8. März einreichen

Laufende Ausgaben und Initaitiven im Gesundheitsbereich werden vom Land bezuschusst. Anträge müssen bis 8. März eingereicht werden.

Ab sofort und bis zum 8. März 2019 können private und öffentliche Einrichtungen und Körperschaften aus dem Gesundheitsbereich um Beiträge für die laufenden Ausgaben und Initiativen des Jahres 2019 ansuchen. Die Haupttägigkeit muss im Gesundheitsbereich und in Südtirol erfolgen. Die Einrichtungen und Körperschaften müssen dabei zur Umsetzung und Unterstützung der Ziele des Landesgesundheitsplanes beitragen. Gefördert werden Initiativen in den Bereichen Gesundheitsinformation, Gesundheitsförderung und/oder Gesundheitserziehung (laut Richtlinien).

Weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Richtlinien für die Gewährung sowie einzureichende Vordrucke sind auf der Gesundheitsseite des Landes verfügbar: www.provinz.bz.it/gesundheit.

Die Gesuche sind im Amt für Gesundheitsordnung, Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen einzureichen. Kontaktperson für weitere Auskünfte und Informationen ist Claudia De Lorenzo (Tel. 0471 418158, E-Mail: claudia.de-lorenzo@provinz.bz.it).

LPA

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