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Faschingsdienstag: Landesämter schließen, keine Sitzung der Landesregierung

Am Faschingsdienstag, 5. März, bleiben die Landesämter nachmittags geschlossen. Zugleich fällt auch die Sitzung der Landesregierung aus.

Auch in diesem Jahr sind die Landesämter an den traditionellen Faschingsfeiertagen nur vormittags für den Publikumsverkehr geöffnet. Wie bereits am Unsinnigen Donnerstag bleiben sie auch am kommenden Dienstag, 5. März, am Nachmittag geschlossen.

Die wöchentliche Sitzung der Landesregierung fällt an diesem Tag ebenfalls aus.

LPA

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