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ABD: Abschließende Verpflichtung genehmigt

Die Landesregierung hat am 27. August die abschließende Verpflichtung für die Abtretung der Beteiligung an der Flughafenbetreibergesellschaft ABD genehmigt.

Bis zum endgültigen Rückzug des Landes aus der ABD Airport AG sorgt die Flughafenbetreibergesellschaft des Landes für den Erhalt und die Instandhaltung der bestehenden Flughafeninfrastruktur. Nun steht die Abtretung der Gesellschaftsbeteiligung des Landes Südtirol unmittelbar bevor.

Wie in der Vereinbarung zwischen dem Land Südtirol und der ABD festgelegt, muss das Land der ABD die im Jahr 2019 entstandenen Kosten erstatten. Die Landesregierung hat am 27. August in Bozen diese abschließende Verpflichtung für die Abtretung der Beteiligung an der Flughafenbetreibergesellschaft ABD genehmigt. Für die notwendigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Flughafen Bozen wurden für die Betreibergesellschaft 3,8 Millionen Euro zweckgebunden. Die Vergütung wird allerdings nur im Verhältnis zur effektiven Dauer der Beauftragung, das heißt bis zum Datum der Übertragung der Gesellschaft, ausbezahlt.

 

SAN

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