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Arbeitsverdienststern: Bis 31. Oktober Vorschläge vorbringen

Am Tag der Arbeit, am 1. Mai, werden vom Staatspräsidenten alljährlich die "Arbeitsverdienstkreuze" verliehen. Bis zum 31. Oktober können Vorschläge an das Arbeitsinspektorat übermittelt werden.

Mit dem "Arbeitsverdienststern" werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezeichnet, die besondere Verdienste im Arbeitsleben errungen haben. Prämiert werden können aktive und pensionierte Angestelle von privaten und öffentlichen Unternehmen jeglicher Form (Einzelunternehmen, Gesellschaft oder Genossenschaft). Auch Mitarbeiter von Gewerkschaften, Unternehmerverbänden oder national anerkannten Vereinigungen können diese Auszeichnung erhalten. Ausgeschlossen sind hingeten Angestellte der öffentlichen Verwaltung oder von Freiberuflerkanzleien.

Für diese Auszeichnung vorgeschlagen werden können italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 50 Jahre alt sind und auf eine 25jährige ununerbrochene Tätigkeit in einem oder mehreren Unternehmen zurückblicken können. Sie müssen sich durch vorbildliche Leistungen oder durch Verdienste im Arbeitsleben hervorgetan haben.

Die Vorschläge können innerhalb 31. Oktober im Arbeitsinspektorat eingereicht werden. Weitere Informationen und Auskünfte dazu gibt es auf der Homepage des Landes oder im Arbeitsinspektorat (Tel. 0471/418540).

LPA

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