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Di Puppo bei Diskussion über bundesstaatliche Reform und neue Sanitätstarife in Rom

LPA - Die Zusammensetzung des von den Regionen und Ländern beschickten Senats und die Revision der Sanitätstarife waren die wichtigsten Themen, die am heutigen Donnerstag, 4. Dezember 2003, bei der außerordentlichen Sitzung der Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen in Rom zur Sprache kamen. Für die Südtiroler Belange hat sich der amtierende Landeshauptmannstellvertreter Michele Di Puppo eingesetzt.

Die Präsidenten der der Regionen und autonomen Provinzen, die heute in Rom über die Verfassungsreform beraten haben, sind noch zu keiner Einigung hinsichtlich der Zusammensetzung des Senats der Regionen und Provinzen gekommen. Zwei Möglichkeiten haben sich bei den Diskussionen herauskristallisiert: Zum einen könnten die Regierungen der Provinzen und Regionen die Mitglieder des Senats direkt designieren. Zum anderen wäre es möglich, die 200 Senatsmitglieder auf gesamtstaatlicher Ebene zu wählen. Südtirol wäre mit zwei Senatoren vertreten. Für Südtirol würde das eine Reduzierung bedeuten, so die Position die Vizelandeshauptmann Di Puppo bei der heutigen Sitzung vertreten hat. Di Puppo verwies in diesem Zusammenhang auf das Vertretungsrecht der Sprachgruppen in Südtirol, dem Rechnung getragen werden müsse.
Ebenfalls noch offen ist die Frage, ob die Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen automatisch dem Senat angehören sollen. Einig war man sich hingegen darüber, dass die Wahl des Senats der Regionen und Provinzen gleichzeitig mit den Regionalratswahlen stattfinden soll. Ebenso haben sich die Präsidenten darauf verständigt, dass keine Unvereinbarkeit zwischen einer Mitgliedschaft im Senat und der Position als Bürgermeister, Landesrat und Landeshauptmann besteht.
In Sachen Sanitätsmoblität waren die Präsidenten vor allem in Hinblick auf die Inflation in diesem Bereich einverstanden, die entsprechenden Tarife zu erhöhen. Dies betrifft vor allem auch Südtirol. Je nach der Qualität der Sanitätsleistungen sollen verschiedene Tarife zur Anwendung kommen. Da Südtirol einen hohen Standard im Sanitätsbereich bietet, sollen die Patienten, die von außerhalb der Provinz kommen und in Südtirol Sanitätsleistungen beanspruchen, höhere Tarife bezahlen.

Zum Gesetzesentwurf zur Prostitution haben die Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen ein negatives Urteil abgeben. „Der Entwurf kann nicht als Schritt hin zu mehr Zivilisiertheit gewertet werden“, so Di Puppo.
Die Präsidenten sind der Meinung, dass einige Punkte des Gesetzesentwurfs zur Prostitution das Grundprinzip der Geschlechtergleichheit und das Recht auf Privacy verletzen. Hierzu nennen sie z.B. den Vorschlag, Wohnungen auszuweisen, in denen die Prostitution ausgeübt wird. Weiters kritisieren sie, dass nur die Prostituierte nicht aber ihre Kunden strafrechtlich verantwortlich sind und dass nur die Prostituierte sich ärztlichen Kontrollen unterziehen muss, die Kunden aber nicht. Die Regionen und autonomen Provinzen haben außerdem unterstrichen, dass sie für das Problem Prostitution bereits eigene Lösungen erarbeiten.

SAN

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