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Ab 1. Jänner 2020: Vorschuss auf Steuerabzüge wird ausgesetzt

Nur noch bis Ende Dezember kann um den Vorschuss auf die staatlichen Steuerabzüge für Wiedergewinnungsmaßnahmen im privaten Wohnbau angesucht werden.

Noch bis Dezember kann um den Vorschuss auf die staatlichen Steuerabzüge für Wiedergewinnungsmaßnahmen angesucht werden. (Foto: pixabay.com)

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (26. November) Sitzung über die Aussetzung der Vorschüsse auf die Steuerabzüge für Sanierungsarbeiten befunden. Seit dem Jahr 2014 konnte um dieses zinslose Darlehen angesucht werden, mit dem das Land die vom Staat gewährten Steuerabzüge vorfinanziert hat. Der gewährte Vorschuss musste im Anschluss über zehn Jahresraten an das Land zurückerstattet werden. Nun wird diese vorzeitige Auszahlung ab 1. Jänner 2020 ausgesetzt.

Bisher wurde diese Maßnahme von 1652 Antragstellern in Anspruch genommen, dafür wurde von Seiten des Landes ein Betrag von insgesamt 54 Millionen Euro ausbezahlt. Die Anzahl der genehmigten Gesuche ist jedoch seit Beginn rückläufig: Waren es 2015 noch 391, so haben im Jahr 2018 nur mehr 287 Antragsteller die Förderung erhalten. Im laufenden Jahr 2019 sind bisher 205 Ansuchen eingereicht worden.

ck

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