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Beitragsvorschüsse für Sozialkörperschaften
LPA - Gemeinnützige öffentliche und private Körperschaften, die im sozialen Bereich tätig sind und die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung erfüllen, können um einen Vorschuss auf den Jahresbeitrag 2004 ansuchen. Die Landesverwaltung gewährt Vorschüsse von 70 Prozent des für laufende Ausgaben bestimmten Zuschusses. Die Ansuchen müssen innerhalb 15. Dezember im Landesamt für Familie, Frau und Jugend eingehen.
Bis zum 15. Dezember 2003 können gemeinnützige, öffentliche oder private Körperschaften, die im sozialen Bereich arbeiten beziehungsweise Sozialhilfe leisten, um einen Vorschuss auf den Landesbeitrag zur Deckung der laufenden Ausgaben für das Jahr 2004 ansuchen. Die Landesverwaltung gewährt Vorschüsse von bis zu 70 Prozent auf die im Vorjahr im Sinne des Landesgesetzes Nr. 13/91 gewährten Zuschüsse. Grundlage dafür ist ein Beschluss, den die Landesregierung zu Jahresbeginn 2003 getroffen hat.Die Ansuchen sind an das Landesamt für Familie, Frau und Jugend, Duca-d'Aosta-Allee 101/C (Tel. 0471 442124, 442123 oder 442130) zu richten. Dort sind auch die Vordrucke erhältlich. Diese sind außerdem auf den Seiten der Abteilung Sozialwesen im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/sozialwesen/formulare_d.htm zu finden.
jw