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Tierärztlicher Dienst nur nach Terminvereinbarung

Auch in den Ämtern des Tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebes wird der Parteienverkehr ab sofort eingeschränkt: Dies eine weitere Maßnahme zur Eindämmung von COVID-19.

Dienste wie die Registrierung in der Heimtierdatenbank, aber auch Betriebseröffnungen und -schließungen für Nutztierhalter können telefonisch abgewickelt werden. (Foto: LPA/Silvana Amistadi)

Der Parteienverkehr in den Ämtern des Tierärztlichen Dienstes wird mit sofortiger Wirkung bis zum 3. April 2020 nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sein – beschränkt auf unbedingt notwendige Fälle.

Ein Teil der Dienstleistungen kann in elektronischer Form beziehungsweise telefonisch abgewickelt werden, etwa Betriebseröffnungen oder -schließungen, Tierbewegungen sowie Registrierungen in der Heimtierdatenbank.

Für andere Anliegen sowie für Informationen und Auskünfte ersuchen die Ämter des Tierärztlichen Dienstes um Kontaktaufnahme mit den gebietszuständigen Amtstierärztinnen und Amtstierärzten oder mit folgenden Büros des Tierärztlichen Dienstes:

Gesundheitsbezirk Bozen (E-Mail: vet@sabes.it; Tel. 0471 635161)

Gesundheitsbezirk Brixen (E-Mail: vetbrixen@sabes.it;       Tel. 0472 813030)

Gesundheitsbezirk Bruneck (E-Mail: vetbruneck@sabes.it;       Tel. 0474 586550)

Gesundheitsbezirk Meran (E-Mail: vetmeran@sabes.it; Tel. 0473 222236).

gst

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