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Landesbeirat für Chancengleichheit wird neu ernannt
LPA - Der Landesbeirat für Chancengleichheit zwischen Mann und Frau wird neu ernannt. Vereine, Einrichtungen und Organisationen, die sich für Frauen einsetzen, sind aufgerufen, der Landesregierung Namensvorschläge für die Neubestellung des Landesbeirates zu unterbreiten.
Als beratendes Organ der Landesregierung wurde der Landesbeirat für Chancengleichheit zwischen Mann und Frau mit dem Landesgesetz Nr. 4 vom 10. August 1989 errichtet. Seine Amtszeit ist wie jene vieler anderer Beiräte und beratender Gremien an die Legislaturperiode gebunden. Somit muss der 15köpfige Beirat nun neu ernannt werden. Ziel der Landesregierung ist es dabei, möglichst alle gesellschaftlichen Bereiche abzudecken und umfassende Kenntnisse frauenspezifischer Problem- und Sachbereiche in das Gremium einzubringen.Vereinigungen, Bewegungen und Organisationen, die sich ausschließlich oder vorzugsweise der Arbeit mit und für Frauen widmen, haben die Möglichkeit, der Landesregierung Vorschläge für die Neubestellung des Landesbeirates zu unterbreiten. Die Landesregierung ernennt den Beirat und macht zwölf der 15 Mitglieder namhaft. Drei Mitglieder werden vom Landtag namhaft gemacht und sollen die politischen Minderheiten vertreten.
Namensvorschläge für die Neubestellung des Landesbeirates für Chancengleichheit zwischen Mann und Frau können im Frauenbüro (Landesamt für Kabinettsangelegenheiten) in Bozen, Crispistraße 3 bis spätestens 15. Januar 2004 hinterlegt werden. Unterlagen und nähere Informationen sind im Frauenbüro erhältlich (Ruf 0471 411183).
jw
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