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Beschlüsse der Landesregierung vom 15. Dezember 2003

LPA - Eine Reihe von einfachen Verwaltungsbeschlüssen hat die Landesregierung in ihrer voraussichtlich letzten Sitzung in der bisherigen Zusammensetzung am heutigen Montag, 15. Dezember 2003, in Bozen gefasst. Die Palette der Beschlüsse, welche Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung vorstellte, reicht von Hauspflegebeitrag bis hin zum Finanzbegleitgesetz zum Haushaltsvoranschlag 2004.

Hauspflegebeitrag und Tagessatz für Betreuung in Bad Bachgart festgesetzt

 

Die Höhe des Hauspflegebeitrages für Pflegefälle im kommenden Jahr hat die Landesregierung heute festgelegt. Wie pflegebedürftig die betroffenen Personen sind, wird durch die Zuweisung von Punkten festgehalten. „Für alle Pflegebedürftigen mit über 70 Punkten muss ein Tagessatz von 19,69 Euro pro Tag bezahlt werden. Für alle, die unter 70 Punkte haben, ist die Tagesrate 15,88 Euro“, erklärte der Landeshauptmann.

Festgesetzt hat die Landesregierung auch den allumfassenden Tagesssatz für die stationäre Betreuung von Alkoholabhängigen oder Menschen mit psychischen oder psychosomatischen Störungen, die in der Therapiegemeinschaft „Bad Bachgart“ bei Rodeneck unterkommen. Für sie beläuft sich der Tagessatz auf 145 Euro. „Die Summe mag zwar hoch erscheinen, ist aber im Verglich mit ähnlichen Einrichtungen im Ausland durchaus angemessen“, sagte Durnwalder.

 

 

Diskussion über das Finanzbegleitgesetz zum Haushaltsvoranschlag

 

Über das Finanzbegleitgesetz zum Haushaltsvoranschlag und über den Haushalt selbst hat die Landesregierung heute ebenfalls diskutiert. Eine ganze Flut von Abänderungsvorschlägen der verschiedenen Ressorts mussten durchgeschaut werden. „Der Großteil der Gesetzesanträge wurde nicht genehmigt, weil er mit dem Haushalt nicht direkt zu tun hat“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder dazu.

Mit der Verteilung der Kompetenzen an die neuen Landesräte muss die Struktur der Landesverwaltung geändert werden. Deshalb gäbe es heuer eine längere Liste an entsprechenden Gesetzesänderungen, so der Landeshauptmann.

Die für die Bereiche Schule und Sanität vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus. Zu dieser Überzeugung gelangte die Landesregierung bei Diskussionen in der heutigen Sitzung. Man könne nicht vom Anfangsbetrag des vergangenen Jahres ausgehen und die Inflation dazugeben. „Die Gesamtbeträge, die im vergangenen Jahr ausgegeben wurden plus die entsprechende Inflationssumme müssen hingegen als Ausgangsposition dienen“, so die Argumentation von Soziallandesrat Otto Saurer. Es werde deshalb die Finanzsituation in diesen Bereichen nochmals genau überprüft.

 

 

Dreifachabgaben für Steinbrüche und Gruben

 

Die Durchführungsverordnung zu den Bestimmungen über Steinbrüche, Gruben und Torfstiche hat die Landesregierung heute abgesegnet. Abgaben müssen nun nicht mehr nur an das Land für die entsprechende Konzession bezahlt werden, sondern auch die betroffenen Gemeinden werden künftig Abgaben einfordern. Soweit die Besitzer der Abbaugründe nicht selbst Betreiber der Abbaueinrichtungen sind, muss auch an sie eine Abgabe geleistet werden.

 

 

Land gibt Gemeinde Meran Fläche für Naherholungsgebiet

 

Damit die Stadtgemeinde Meran eine Naherholungszone an der orografisch linken Seite der Passer in der Örtlichkeit Lazag einrichten kann, hat die Landesregierung sich heute auf die Abtretung einer Fläche geeinigt. Laut Landeshauptmann Durnwalder stellt das Land der Stadtgemeinde Meran eine Fläche von einem Hektar für die Naherholungszone zu einem vergünstigten Preis zur Verfügung. Für den Hektar Grund, den man der Gemeinde Meran in der Lazag abtreten wird, ist vom Schätzamt des Landes ein Einheitspreis von 7,23 Euro pro Quadratmeter festgelegt worden. Dies entspricht auch in etwa jenem Preis, den die Gemeinde bereits für ähnliche Flächen gezahlt hat.

 

 

Mietpreis für Erholungseinrichtung im Grand Hotel Toblach steht

 

Für die Erholungseinrichtung im Grand Hotel Toblach muss die Vereinigung „Opera di Assistenza Pontifica“ aus Bologna dem Land 10.000 Euro als Jahres-Mietpreis bezahlten. Darauf hat sich die Landesregierung heute geeinigt. Der entsprechende Vertrag läuft drei Jahre. Wie bereits beim Ausbau des Grand Hotels vorgesehen, kann die Vereinigung dafür eine Kubatur von 60.000 Kubikmeter mit 120 Betten als Erholungseinrichtung für bedürftige Familien und Kinder aus italienischen Großstädten nutzen.

 

 

Brixen muss für Gebäudeabriss doch Strafe zahlen

 

Weil die Stadtgemeinde Brixen ein denkmalgeschützes Gebäude beim alten Schlachthof ohne entsprechende Erlaubnis abgerissen hat, muss sie nun doch eine Strafe bezahlen. Die Stadtgemeinde Brixen hatte gegen die vom Landesdenkmalamt festgesetzte Strafe von 300.000 Euro Rekurs eingereicht. Als Begründungen für den Rekurs führte sie drei Argumente ins Feld: Das Gebäude habe nicht offensichtlich unter Denkmalschutz gestanden. Die rechtliche Denkmalschutzbindung, die sich bei Gebäuden die über 50 Jahre alt sind, automatisch ergibt, sei unzureichend. Außerdem sei das Gebäude statisch nicht mehr in Ordnung gewesen. Die Landesregierung will den unerlaubten Gebäudeabriss nicht ungestraft durchgehen lassen und hat deshalb entschieden, zwar von einer Verdopplung des Strafgeldes von 150.000 auf 300.000 Euro abzusehen, die Strafe von 150.000 Euro jedoch trotzdem einzufordern. „Eine Stadtgemeinde hat schließlich Vorbildcharkter“, sagte der Landeshauptmann dazu.

 

 

Karneid soll Einrichtung für Menschen mit Behinderung bauen

 

Die Landesregierung hat heute festgelegt, dass die Gemeinde Karneid mit der Errichtung einer Arbeits- und Wohnstruktur für Menschen mit Behinderung in Kardaun beauftragt wird. Die entsprechende Einrichtung in der Bozner Drususstraße soll nach Kardaun umsiedeln. Für den Bau der Einrichtung erhält die Gemeinde Karneid 5,48 Millionen Euro. Die Landesregierung verspricht sich durch diese Beauftragung einen schnellen und unkomplizierten Bau der Einrichtung. Wie der Landeshauptmann ankündigte, wird die Struktur nun von der Gemeinde Karneid projektiert. Nach rund zwei Jahren Bauzeit müsste sie laut Landeshauptmann fertig gestellt sein.

 

 

Zwei Landesräte verabschiedet

 

Von ihren Kollegen in der Landesregierung verabschiedet wurden heute die beiden amtierenden Landesräte Bruno Hosp und Michele Di Puppo. Beide nahmen heute voraussichtlich zum letzten Mal an der Landesregierungssitzung teil. Hosp hätte sich drei Legislaturperioden als Landesrat und Di Puppo zwei Perioden als Landeshauptmannstellvertreter für Südtirol und das Wohl der Bürger eingesetzt, so Landeshauptmann Durnwalder. Beiden wird bei einer offiziellen Feier noch gedankt werden.

SAN

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