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Innovative Start-ups: Landesregierung genehmigt Corona-Sondermaßnahme
Um innovative Start-up-Unternehmen bei der Überbrückung coronabedingter Liquiditätsengpässe zu unterstützen, hat die Landesregierung zeitbefristete Hilfsmaßnahmen beschlossen.
Das Land Südtirol unterstützt innovative Start-up-Unternehmen im
im Rahmen seiner Forschungs- und Innovationsförderung über das Landesgesetz Nr. 14 aus dem Jahr 2006.
"Um diesen meist kleinen, aber sehr innovativen Unternehmen mit besonderen Geschäftsideen dabei zu helfen, finanzielle Engpässe in Folge der Corona-Krise zu überwinden, haben wir gestern Sondermaßnahmen beschlossen", berichtet Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Landeshauptmann hat gestern (23. Juni) in der Landesregierung die Beschlussvorlage eingebracht, mit dem die entsprechenden Anwendungsrichtlinien abgeändert werden, um für Start-ups eine zeitlich beschränkte Mietbeihilfe vorzusehen.
"Um diesen meist kleinen, aber sehr innovativen Unternehmen mit besonderen Geschäftsideen dabei zu helfen, finanzielle Engpässe in Folge der Corona-Krise zu überwinden, haben wir gestern Sondermaßnahmen beschlossen", berichtet Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Landeshauptmann hat gestern (23. Juni) in der Landesregierung die Beschlussvorlage eingebracht, mit dem die entsprechenden Anwendungsrichtlinien abgeändert werden, um für Start-ups eine zeitlich beschränkte Mietbeihilfe vorzusehen.
Mietkostenbeihilfe von bis zu hundert Prozent
Demnach können Start-ups mit Produktionseinheit in Südtirol für die Zeit vom 1. April bis zum 30. September 2020 beim Land um eine Mietkostenbeihilfe von bis zu hundert Prozent ansuchen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in der Handelskammer in der Sondersektion als innovative Start-up eingetragen ist, unabhängig davon in welcher Form es gegründet wurde.
Die Anträge um Mietkostenbeihilfe können bis zum 15. Okotber 2020 auf elektronischem Weg an das Landesamt für Technologie und Innovation gerichtet werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf den Landeswebseiten zur Innovation.
jw