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Öffentlicher Nahverkehr: Gültiger Fahrschein ist Pflicht

Ein gültiger Fahrschein ist Voraussetzung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auf diese Pflicht weist Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider alle Fahrgäste hin.

Wer die Öffis nutzt, braucht einen gültigen Fahrschein, den Südtirol-Pass oder das Abo+ und im Moment noch Mund-Nasenschutz. (Foto: Unsplash)

Auch in der Zeit des Lockdowns und der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurde der öffentliche Personentransport, wenn auch in verringerter Form, ununterbrochen gewährleistet.

Im März und April war wegen der hohen Ansteckungsgefahr das Entwerten der Fahrscheine nicht verpflichtend und es gab entsprechende Hinweise für die Fahrgäste. Inzwischen hat sich die Situation geändert und die Fahrkarten müssen seit einigen Wochen wieder entwertet werden.

Fahrkarten müssen regulär entwertet werden

Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sagt: "Die Verkehrsdienste in Südtirol werden nun zu 100 Prozent garantiert, mit allen dafür notwendigen Kosten. Da aber in den vergangenen Wochen nur ein Bruchteil der Fahrgäste regulär ihr Fahrticket entwertet hat, fallen die zusätzlichen Kosten durch das Schwarzfahren auf die öffentliche Hand und somit auf alle Bürger zurück." Der Landesrat fordert deswegen alle Fahrgäste auf, sei es Touristen als auch Pendler und Ausflügler, jede Fahrt nur mit einem gültigen Fahrschein zu machen. "Nur so wird es möglich, langfristig die Standards des öffentlichen Nahverkehrs in Südtirol zu optimieren. Jedes gültige Ticket ist nämlich auch eine Investition in neue und moderne Verkehrsmittel und ermöglicht den Ausbau des Angebots", erklärt Alfreider.

Südtirol-Pass nutzen bringt Vorteile

Bürger und Bürgerinnen sind auch angehalten, keine Fahrkarten in den Überlandbussen zu kaufen, sondern den Südtirol-Pass zu benützen. Jeder kann jetzt die Möglichkeit nutzen, den Südtirol-Pass anzufordern. Die Abo-Spesen für den Südtirol-Pass sind außerdem steuerlich absetzbar. In den nächsten Wochen werden auch wieder verstärkt Fahrscheinkontrollen stattfinden.

Zum Schutz der Fahrgäste und zum Schutz der Fahrer erinnert das Mobilitätsressort daran, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während der Fahrt für alle Pflicht ist.

rc/san

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