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Links zur Pressekonferenz der Landesregierung vom 7. Juli

Von einer Einlassung auf eine Verfassungsfrage bis zu Bauleitplanänderungen: LH Kompatscher berichtete in der heutigen (7. Juli) Pressekonferenz der Landesregierung über viele verschiedene Themen.

LH Kompatscher: "Bei den Verhandlungen zur Rückerstattung der Steuerausfälle durch den Staat haben wir einen Durchbruch erzielt." (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Als wichtigste Themen der heutigen (7. Juli) Sitzung der Landesregierung bezeichnete Landeshauptmann Arno Kompatscher in der anschließenden Pressekonferenz zum einen, dass sich das Land Südtirol auf eine Verfassungsgerichtsklage des Staates einlässt, zum anderen die beiden Beschlüsse rund um den sogenannten Performance-Bericht und Vorgaben für das künftige Planungs-, Messungs- und Bewertungssystem der Performance der Landesverwaltung (siehe dazu zwei eigene Berichte der Landespresseagentur).

Daneben berichtete der Landeshauptmann über eine ganze Reihe weiterer Beschlüsse. Darunter sind zum Beispiel zwei Bauleitplanänderungen: Eine ermöglicht in Percha eine neue, sicherere Anbindungsvariante der Umfahrung, eine zweite schafft in Meran weitere Voraussetzungen für die Errichtung der gleichzeitig zum Küchelbergtunnel geplante Kavernengarage. Gesprochen hat die Landesregierung auch über die gänzliche beziehungsweise teilweise Befreiung von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für Tourismus und weitere Wirtschaftszweige, über ergänzende Studienbeihilfen für jene bisherigen Empfänger, die aufgrund der Coronakrise in größere finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Ausführlich berichtete Landeshauptmann Kompatscher auch über den Stand der aktuellen Verhandlungen zwischen den Regionen und Provinzen mit Sonderstatut und dem Staat. Es geht dabei um den Ausgleich von Mindereinnahmen, die diesen Regionen und Autonomen Provinzen durch die Folgen der Covid-19-Pandemie entgangen sind. Der Durchbruch sei bereits gelungen, sagte Kompatscher, der in diesen Verhandlungen alle betroffenen Regionen und Provinzen vertritt: "Der Staat wird uns diese Steuerausfälle sowohl für das Jahr 2020 als auch 2021 erstatten." In den noch ausstehenden Verhandlungen gehe um eine Reihe von Details, zum Beispiel die Berechnungsmethode, die Verteilung von Akonto- und Saldozahlung oder die Frage, ob nur 2019 oder die vergangenen drei Jahre als Referenz herangezogen werden. 

gst

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