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Gemeinderatswahlen: "Par Conditio" in LPA-Berichterstattung

Ab 6. August gilt die staatliche Regelung zur institutionellen Kommunikation in Vorwahlzeiten (Par Conditio). Das LPA veröffentlicht in dieser Zeit nur wichtige Informationen in unpersönlicher Form.

Der Pressesaal im Landhaus 1 (Foto: LPA/Thomas Ohnewein)

Am 20. und 21. September 2020 finden in Südtirol die Gemeinderatswahlen statt. In der Vorwahlzeit kommen die gesamtstaatlichen Bestimmungen für einen gleichberechtigten Zugang zu den Medien und für die politische Kommunikation im Sinne des Staatsgesetzes Nr. 28/2000 zur "Par Conditio" zur Anwendung. Die Einschränkungen betreffen auch die institutionelle Kommunikation und somit die Arbeit des Landespresseamtes und sind ab Donnerstag, 6. August, wirksam.

Ab 6. August wird das LPA daher seine Information und Berichterstattung verändern und - wie vom Gesetz vorgesehen - auf wesentliche (essenziali) Informationen beschränken. Dies gilt auch für Pressekonferenzen und Medientermine. Zwar wird das Landespresseamt auch für die Dauer der "Par Conditio" die Bevölkerung über wichtige Entscheidungen und Ereignisse informieren, dies allerdings in unpersönlicher Form. Dies gilt auch für Fotos und Videos.

jw

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