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Nachtragshaushalt morgen im Amtsblatt, übermorgen in Kraft
Morgen wird der Nachtragshaushalt 2020 im Amtsblatt der Region veröffentlicht, gemeinsam mit der allgemeinen Rechnungslegung für das vergangene Jahr 2019.
Als Landesgesetze Nr. 6 und Nr. 7 werden die Allgemeine und die Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2019 nach Genehmigung durch den Landtag und die Ausfertigung durch den Landeshauptmann morgen, Donnerstag, 6. August, in Beiblättern zum Amtsblatt der Region Nr. 32 veröffentlicht.
Auch der Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum von 2020 bis 2022 ist als Landesgesetz Nr. 8 in einem Beiblatt zum morgigen Amtsblatt zu finden. Die drei Gesetze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also übermorgen, Freitag, 7. August, in Kraft.
jw
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