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Nachmittagsbetreuung: Fristverlängerung beschlossen
Projekte können noch bis zum 30. September bei der Familienagentur eingereicht werden. Durch eine flexiblere Handhabung soll der Bedarf vor Ort bestmöglich gedeckt werden.
Die Landesregierung hat heute (2. September) entschieden, dass die Ansuchen um eine finanzielle Unterstützung der Nachmittagsbetreuung bis Ende September eingereicht werden können. Bis einschließlich 30. September können damit Anbieterorganisationen und Gemeinden noch Projekte einreichen. Die Fristverlängerung erfolge im Sinne einer flexiblen Handhabung, um damit den Familien in Südtirol entgegenzukommen: "Wir wollen Eltern unterstützen und Kindern gute Rahmenbedingungen für eine außerschulische Betreuung schaffen", betonte die zuständige Familienlandesrätin im Anschluss an die Landesregierungssitzung.
Dafür sei ein ständiger Austausch mit Anbietern und Gemeinden wichtig, so gab es bereits einige Videokonferenzen dazu. Im Vorjahr habe die Familienagentur des Landes insgesamt 79 Ansuchen gutgeheißen und diese mit 2,8 Millionen Euro finanziell unterstützt. Insgesamt 4663 Kinder und Jugendliche sowie 40 Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung haben im Schuljahr 2019/20 mindestens ein Angebot der Nachmittagsbetreuung wahrgenommen. Aufgrund der besonderen Herausforderungen im anstehenden Schuljahr 2020/21 brauche es auch für die außerschulische Betreuung Anpassungen. Das Angebot solle sich vor allem an Kinder und Jugendliche wenden, die nicht an einer schulischen Betreuung am Nachmittag teilnehmen können.
ck