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Coronavirus: Verordnung regelt Vorgehensweise für "Südtirol testet"

Seit heute (17.11.) stehen die Regeln für die landesweite Corona-Schnelltestaktion "Südtirol testet" fest: Die entsprechende Verordnung wurde vor kurzem veröffentlicht und wird morgen vorgestellt.

LH Kompatscher: "Auch wer positiv getestet wird, profitiert: Er weiß, dass er durch seine Isolation niemanden ansteckt und so Leben rettet." (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Rund 350.000 Menschen sind von Freitag, 20. bis Sonntag, 22. November aufgerufen, sich an der Aktion "Südtirol testet" mit Coronavirus-Antigentests zu beteiligen. Heute (17. November) Nachmittag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher die notwendige Verordnung Nr. 70 erlassen, um die rechtlichen Grundlagen für das flächendeckende Screening in Südtirol zu schaffen.

Auch bei akkreditierten Hausärzten und Apotheken möglich

Für diesen Test wird es in allen Südtiroler Gemeinden Anlaufstellen geben. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger aber auch von jenen Hausärzten und Apothekern testen lassen, die sich dafür beim Südtiroler Sanitätsbetrieb akkrediert haben. Diese Tests sind über einen längeren Zeitraum möglich, und zwar bis zu 72 Stunden vor und 72 Stunden nach der Aktion "Südtirol testet".

Freiwillig zum Test

Mit der Verordnung werden der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Agentur für Bevölkerungsschutz offiziell beauftragt, die Aktion umzusetzen. Wie der Landeshauptmann in der Pressekonferenz nach Sitzung der Landesregierung mitteilte, erfolgen die Tests auf freiwilliger Basis: "Niemand wird gezwungen. Wir rufen die Bevölkerung aber auf, sich möglichst geschlossen zu beteiligen: Je mehr das tun, desto mehr Infektionsketten unterbrechen wir."

Geregelt ist in der Verordnung zum einen, wie der Test abläuft: So sind bei der Annahme persönliche Daten ebenso anzugeben wie die Wahl Mitteilungsart über das Testergebnis und eine entsprechende Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.

Was bei positivem Ergebnis zu tun ist

Die Verordnung klärt zudem die Folgen für Getestete mit einem positiven Ergebnis: Sofern sie keine Symptome verspüren, müssen sie sich für zehn Tage in häusliche Isolation begeben. Danach gilt die Isolation für aufgehoben und die Personen dürfen auch ohne weiteren Test in die Gemeinschaft zurückkehren. Treten hingegen Symptome auf, muss sich die Person an den Hausarzt wenden, der über die weitere Vorgehensweise entscheidet.

Unabhängig vom Auftreten von Symptomen erfolgt für positiv Getestete eine automatische Krankschreibung an den Arbeitgeber.

"Möglichkeit für Bürger, selbst aktiv zu werden"

Landeshauptmann Kompatscher sieht in "Südtirol testet" auch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, selbst aus einer "passiven in ein eine aktive Rolle" zu kommen: "Bisher konnten sie nur die Regeln einhalten, um sich und uns alle vor dem Coronavirus zu schützen. Nun kann jede und jeder selbst einen Beitrag leisten und sich aktiv testen lassen." Dies sei zum Vorteil aller: "Es profitiert jeder Getestete, selbst wenn das Testergebnis positiv ausfällt: Man weiß, dass man durch die eigene Isolation keine weiteren Personen ansteckt und damit das Leben anderer schützt."

Details werden morgen (18. November) vorgestellt

Die Details zu "Südtirol testet" stellt das Land Südtirol wie angekündigt morgen (18. November) um 13 Uhr in einer eigenen Pressekonferenz vor, die auf den Facebook- und Youtube-Kanälen des Landes live übertragen wird. Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht das Land Südtirol laufend auf dem Coronavirus-Portal seiner Internetseite.

Die Verordnung befindet sich im Anhang und ist nach seiner Veröffentlichung - wie alle Verordnungen - ebenfalls im Coronavirus-Portal auf der Internetseite des Landes Südtirol einsehbar.

Links zu Videos und Audios in hoher Auflösung:

Video Statement Kompatscher

Audio Statement Kompatscher

00.00.00.00 Einleitung Moderation Bolognini
00.00.02.00 Einleitung Kompatscher
00.02.48.00 künftige Covid-19-Hilfsmaßnahmen
00.05.39.00 Südtirol testet
00.09.00.00 Technische Details "Südtirol testet"

DOMANDE - FRAGEN

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00.02.30.00 invito ai test - DE
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00.13.40.00 stagione invernale IT
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gst

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