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Bestimmungen zum Stabilitätsgesetz ab 15. Jänner in Kraft

Das Landesgesetz "Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021" wird morgen im Amtsblatt veröffentlicht und tritt übermorgen in Kraft.

Die Bestimmungen zum Stabilitätsgesetz treten am Freitag in Kraft. (Foto: Unsplash)

Rund 70 Gesetzesänderungen in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen und zur Arzneimittelversorgung, zum Neustart der Wirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, zur Förderung des Arbeitsmarktes, zu Landespersonal und Landesvermögen, zu Mobilität, Handwerk, Energieeinsparung und Lärmschutz beinhaltet das 18 Artikel umfassende Landesgesetz "Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021". Das von der Landesregierung gemeinsam mit dem Haushalt 2021 vorgelegte Gesetz war am 18. Dezember vom Landtag genehmigt worden. Nach seiner Ausfertigung durch den Landeshauptmann wird es als Landesgesetz Nr. 1 vom 11. Jänner 2021 morgen (14. Jänner 2021) im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Am Freitag, 15. Jänner, tritt es in Kraft.

jw

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